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fussballabendGerade im Moment, wo nicht nur die sommerlichen Temperaturen, sondern auch die WM die Nachfrage nach einem kühlen Blonden erhöht, stellt sich die Frage, inwieweit Alkohol am Arbeitsplatz erlaubt ist. Darf man z.B. mit einem Bier auf den Erfolg der Mannschaft, während des betriebsinternen Public Viewing anstoßen?

Ich hab diese Frage aufgegriffen, um ein wenig zu recherieren und ein paar Aspekte der derzeitigen Rechtslage anzusprechen. Entgegen meiner ursprünglichen Erwartung, gibt es im Arbeitsrecht kein absolutes und durchgehendes Alkoholverbot. (Tja, wer hätte das gedacht!) Allerdings ist der Konsum nur dann erlaubt, wenn der Arbeitnehmer dadurch nicht die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt. Daraus leitet sich ab, dass z.B. der Fahrer einer Spedition einem strikten Alkoholverbot unterliegt. In der Broschüre der DHS, die ausführliche Infos zum Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“ beinhaltet, wird hervorgehoben, dass bereits ein geringer Alkoholanteil von 0,3 Promille im Blut Einfluss auf die Ausübung der Tätigkeit haben kann und sich die Unfallgefahr dadurch stark erhöht. Das Problem ist, dass der Arbeitnehmer nicht nur sich, sondern auch andere gefährdet. Hinzukommt, dass Arbeitsunfälle, die auf Alkoholkonsum beruhen, schnell zur Kündigung führen können.

Um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, findet das Public Viewing in der Regel auch nicht während der Arbeitszeit statt, d.h. dass alle, die sich vor der Leinwand einfinden, für die Dauer des Spiels „ausstempeln“ müssen. Mitarbeiter, die mit Erlaubnis des Arbeitgebers das Spiel über das Internet oder Radio verfolgen, sollten sich zuvor über die jeweiligen Regelungen im Betrieb informieren. Das Handwerksblatt verweist darauf, dass insofern der Arbeitsvertrag, das Gesetz oder der Arbeitsschutz kein Verbot vorgibt, beim betrieblichen Mitfiebern auch mitgefeiert werden darf. Es gilt aber auch in diesem Fall: Feiern nur in Maßen. Ein alkoholbedingter Absturz macht unter den Kollegen bekanntlich schnell die Runde und wirft ein schlechtes Licht auf die jeweilige Person, insbesondere wenn nach einem Nachmittagsspiel noch weiter gearbeitet werden soll.

Ich finde, dass man auch gerne mal auf sein Bier verzichten und sich stattdessen darüber freuen kann, überhaupt die Spiele verfolgen zu dürfen. Wer es gar nicht aushält, kann ja versuchen sich den Tag frei zunehmen oder austehende Überstunden abzubauen.

Nun seid ihr an der Reihe! Wird Public Viewing zur WM im Betrieb angeboten und wie ist das Feiern dort geregelt? Ich freu mich über eure Kommentare zum Thema.



 

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Blog GO!Jobware - RSS Feed - Kommentare zu “Einer geht noch rein!” – Alkohol am Arbeitsplatz zu Zeiten der WM

4 Kommentare zu „“Einer geht noch rein!” – Alkohol am Arbeitsplatz zu Zeiten der WM“




  1. Ingenieurstalente gesucht: Jobbörse Spirofrog hilft! | Spirofrog Blog Says:

    [...] Der Bewerber, die Bewerberin muss dabei natürlich belastbar sein, 2. Am besten einen Abschluss vorweisen können 3. Mindestens ein oder zwei Praktika absolviert [...]




  2. Thomas Schulze Says:

    Wir schauen meist die 16.00 Spiele im Office und dann die zweite Halbzeit evlt. im Kaffee/Biergarten um die Ecke!




  3. Patrick Says:

    Ich nehme mir immer frei! ;)




  4. Maria Says:

    Fälle, wie der erwähnte Fahrer einer Spedition gibt es ja tatsächlich dieser Tage. Während der WM nehmen die Fälle von Alkohol am Steuer wieder stark zu. Dieser Fahrer spielt nicht nur mit seinem Job sondern auch mit seinem Führschein und riskiert ein Fahrverbot.




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Über die deutsche Sprache denke ich wenig nach, ...













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