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gerichtshammer und bücher Das US-Unternehmen Facebook hat versucht gegen das deutsche Unternehmen studiVZ eine Plagiatsstrafe durchzusetzen. Facebook wollte die Bildschirmoberfläche von studiVZ verbieten lassen, da es meinte studiVZ hätte die Gestaltung der Facebook-Webseite in unlauterer Weise nachgeahmt und habe sich illegale Quellcodes der amerikanischen Netzwerk-Plattform besorgt.

Das Landgericht Köln wies die Klage vom Unternehmen Facebook ab, da trotz Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Communities keine unlautere Nachahmung von studiVZ vorliege. studiVZ gibt es in Deutschland schon seit 2005 und die deutsche Version von Facebook ist erst 2008 auf den Markt gelangt, womit ihre Bekanntheit in Deutschland anstieg. studiVZ hatte also keinen Grund eine noch wenig bekannte Plattform in Deutschland nachzuahmen.

Die beweislosen Vermutungen der US-Firma waren vor Gericht also haltlos und konnten den deutschen Konkurrenten studiVZ nicht vom Markt drängen.



 

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