Kategorie: Allgemeines
Soziale Netzwerke haben ja so ihre Tücken. Aber für eine Angestellte einer Versicherungsfirma endete der Besuch auf Facebook mit der Kündigung. Nachdem sie sich wegen Migräne krank gemeldet hatte, entdeckte ihr Arbeitgeber, dass sie trotz Krankheit auf Facebook unterwegs war. Daraufhin flatterte ihr kurzerhand die Kündigung ins Haus, mit der Begründung, dass jemand der surfen kann auch arbeiten könnte und dass das Vertrauensverhältnis deshalb zerstört sei.
Meiner Meinung ist das Verhalten der Angestellten auch ein bisschen fahrlässig, schließlich weiß man doch, dass man dort jederzeit gesehen werden kann. Wenn man schon surfen muss, dann doch anonym. Und wenn man bei starker Migräne nicht zur Arbeit erscheinen kann, weil man dort am Computer arbeiten muss, dann dürfte das Surfen am heimischen Computer auch nicht gerade zur Genesung beitragen.
Man kann natürlich nicht ahnen, dass der Arbeitgeber gleich zu so drastischen Maßnahmen greift, aber fahrlässig ist es trotzdem. Die Angestellte wirft der Firma vor, sie mit Hilfe eines unechten Accounts, dessen Freundschaftseinladung sie kurz zuvor angenommen hatte, ausspioniert zu haben. Ziemlich naiv das Ganze. Da muss man sich auch nicht wundern, wenn nachher das böse Erwachen kommt. Wer sich also das nächste Mal krank meldet, der sollte sich genau überlegen, was er tut oder lieber lässt. Denn die Kündigung des Arbeitsplatzes ist ein Facebook-Besuch nun wirklich nicht wert.


