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kuendigung Soziale Netzwerke haben ja so ihre Tücken. Aber für eine Angestellte einer Versicherungsfirma endete der Besuch auf Facebook mit der Kündigung. Nachdem sie sich wegen Migräne krank gemeldet hatte, entdeckte ihr Arbeitgeber, dass sie trotz Krankheit auf Facebook unterwegs war. Daraufhin flatterte ihr kurzerhand die Kündigung ins Haus, mit der Begründung, dass jemand der surfen kann auch arbeiten könnte und dass das Vertrauensverhältnis deshalb zerstört sei.

Meiner Meinung ist das Verhalten der Angestellten auch ein bisschen fahrlässig, schließlich weiß man doch, dass man dort jederzeit gesehen werden kann. Wenn man schon surfen muss, dann doch anonym. Und wenn man bei starker Migräne nicht zur Arbeit erscheinen kann, weil man dort am Computer arbeiten muss, dann dürfte das Surfen am heimischen Computer auch nicht gerade zur Genesung beitragen.

Man kann natürlich nicht ahnen, dass der Arbeitgeber gleich zu so drastischen Maßnahmen greift, aber fahrlässig ist es trotzdem. Die Angestellte wirft der Firma vor, sie mit Hilfe eines unechten Accounts, dessen Freundschaftseinladung sie kurz zuvor angenommen hatte, ausspioniert zu haben. Ziemlich naiv das Ganze. Da muss man sich auch nicht wundern, wenn nachher das böse Erwachen kommt. Wer sich also das nächste Mal krank meldet, der sollte sich genau überlegen, was er tut oder lieber lässt. Denn die Kündigung des Arbeitsplatzes ist ein Facebook-Besuch nun wirklich nicht wert.



 

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1 Kommentar zu „Kündigung nach Facebook-Besuch“




  1. Donja Says:

    Am Computer arbeiten - noch dazu im Büro - ist doch etwas ganz anderes, als mit Migräne zu hause zu sitzen und im Internet zu surfen. Nicht nur vom Stress und der geistigen Anstrengung her, sondern auch vom Umfeld. Zuhause hat sie jederzeit die Möglichkeit, sich hinzulegen, oder das Zimmer abzudunkeln, Geräusche auszublenden etc. Und was sie zuhause macht, ist ihre Sache. Die Krankschreibung hat lediglich zur Auflage, dass sie sich zu Hause befinden muss, außer sie ist z. B. beim Einkaufen oder auf dem Weg zum Arzt.
    Dass sie ggf. durch die Annahme einer unbekannten Freundschaftseinladung ausspioniert wird, wäre tatsächlich in gewissem Maße ihre eigene Schuld - davon einmal abgesehen, dass es menschlich sehr fragwürdig ist, zu solchen Tricks zugreifen. Trotzdem darf sie auch nicht-anonym bei facebook sein, ohne dass ihr der Arbeitgeber kündigen kann.
    Dass diese Kündigung rechtskräftig ist, glaube ich nicht!




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