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	<title>Kommentare zu: Kündigung nach Facebook-Besuch - GO!Jobware</title>
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	<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 17:42:29 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Donja</title>
		<link>http://www.go-jobware.de/blog/kundigung-nach-facebook-besuch/comment-page-1/#comment-44829</link>
		<dc:creator>Donja</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Mar 2011 20:25:07 +0000</pubDate>
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		<description>Am Computer arbeiten - noch dazu im Büro - ist doch etwas ganz anderes, als mit Migräne zu hause zu sitzen und im Internet zu surfen. Nicht nur vom Stress und der geistigen Anstrengung her, sondern auch vom Umfeld. Zuhause hat sie jederzeit die Möglichkeit, sich hinzulegen, oder das Zimmer abzudunkeln, Geräusche auszublenden etc. Und was sie zuhause macht, ist ihre Sache. Die Krankschreibung hat lediglich zur Auflage, dass sie sich zu Hause befinden muss, außer sie ist z. B. beim Einkaufen oder auf dem Weg zum Arzt.
Dass sie ggf. durch die Annahme einer unbekannten Freundschaftseinladung ausspioniert wird, wäre tatsächlich in gewissem Maße ihre eigene Schuld - davon einmal abgesehen, dass es menschlich sehr fragwürdig ist, zu solchen Tricks zugreifen. Trotzdem darf sie auch nicht-anonym bei facebook sein, ohne dass ihr der Arbeitgeber kündigen kann. 
Dass diese Kündigung rechtskräftig ist, glaube ich nicht!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Am Computer arbeiten - noch dazu im Büro - ist doch etwas ganz anderes, als mit Migräne zu hause zu sitzen und im Internet zu surfen. Nicht nur vom Stress und der geistigen Anstrengung her, sondern auch vom Umfeld. Zuhause hat sie jederzeit die Möglichkeit, sich hinzulegen, oder das Zimmer abzudunkeln, Geräusche auszublenden etc. Und was sie zuhause macht, ist ihre Sache. Die Krankschreibung hat lediglich zur Auflage, dass sie sich zu Hause befinden muss, außer sie ist z. B. beim Einkaufen oder auf dem Weg zum Arzt.<br />
Dass sie ggf. durch die Annahme einer unbekannten Freundschaftseinladung ausspioniert wird, wäre tatsächlich in gewissem Maße ihre eigene Schuld - davon einmal abgesehen, dass es menschlich sehr fragwürdig ist, zu solchen Tricks zugreifen. Trotzdem darf sie auch nicht-anonym bei facebook sein, ohne dass ihr der Arbeitgeber kündigen kann.<br />
Dass diese Kündigung rechtskräftig ist, glaube ich nicht!</p>
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