Schon wieder gibt es in Deutschland einen neuen Fall einer nicht nachvollziehbaren Kündigung. Eine 59-jährige Küchenhelferin eines Krankenhauses soll drei Brötchen gestohlen haben und erhielt dafür eine fristlose Kündigung. Dagegen ging die Frau vors Arbeitsgericht, um die ungerechtfertigte Kündigung anzufechten. Sie wollte ihren Job wiederhaben, denn schließlich habe sie die Brötchen nur für sich und eine Arbeitskollegin zurückgelegt, um diese nach Feierabend zu vertilgen. Also wenn das eine fleißige Mitarbeiterin, die dem Krankenhaus 20 Jahre treu war, nach all den Jahren nötig hat, dann kann sie eigentlich froh sein, den Job los zu sein.
Zwar bekam die entlassene Küchenhelferin vor Gericht den Zuspruch des ehemaligen Arbeitgebers, ihr das Gehalt bis September fortzuzahlen. Den Vorwurf des Diebstahls konnte er jedoch nicht durchsetzen, aber das Vertrauen zu der Mitarbeiterin sei so sehr geschädigt, dass sie nicht weiter im Krankenhaus arbeiten könne. Die Brötchen sind einfach nur ein unglaubwürdiger Grund, die Mitarbeiterin los zu werden. Warum sonst hat man in ihrem Spint nach etwas, was gegen sie verwendet werden kann, gesucht und es gefunden?
Auch andere Kündigungen wegen Bagatellschäden erregen Aufsehen. Bekannt ist ja schon der Fall einer Kassiererin, die nach 30 Jahren treuer Arbeit im Supermarkt, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro einsteckte. In einem anderen Fall verlor ein Müllmann seinen Job, da er ein Kinderbett vom Müll mitgenommen hatte. Zwei Bäcker erhielten die fristlose Kündigung, weil sie Brötchenbelag, im Wert von ein paar Cent, während ihrer Arbeit gegessen haben. Werden die Diebe nur immer dreister oder die Arbeitgeber immer kleinkarierter?


