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Bestechung Das Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach gibt es nicht mehr. Vor einiger Zeit fand eine Gerichtsverhandlung statt, in der der Geschäftsführer wegen Bestechung zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro verurteilt wurde, was zur Insolvenz führen wird. Das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig rechtskräftig, ebenso die Geldstrafe gegen die Promotionsvermittlung in Höhe von 150.000 Euro.

Der Geschäftsführer soll einem Juraprofessor für jeden Kunden, dem er zum Doktortitel verholfen hat über einen Strohmann – meistens Verwandte oder Bekannte – Geld überwiesen haben. Dieser Professor hat insgesamt 150.000 Euro Bestechungsgeld angenommen und wurde vom Landgericht Hildesheim bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen „Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall“ verurteilt.

Jetzt kann sich das Vermittlungsinstitut zudem auf Klagen von Kunden freuen, für die noch Leistungen ausstehen, wie zum Beispiel die Beschaffung von Literatur, für die jeder Kunde eine Anzahlung leisten musste.
Also, liebe Studenten: Wenn ihr wissenschaftliche Arbeiten anfertigt, wie vielleicht eine Diplomarbeit, dann macht das doch bitte allein und ohne Bestechung. Denn das geht wie man hier sieht nie gut!



 

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