1,30 Euro sind ja nun wirklich Peanuts. Aber scheinbar Grund genug eine langjährige Angestellte einer Supermarktkette fristlos zu kündigen. Auch nachdem sie ein zweites Mal vor Gericht zog, scheiterte die Kassiererin. Vertrauensbruch war der Grund. Wer einmal klaut dem glaubt man nicht…oder wie war das doch gleich?
Ein ähnlicher Fall ging jetzt für die Beteiligten glimpflicher aus. Auch hier ging es um eine fristlose Kündigung wegen eines Mini-Diebstahls: Zwei Bäckerei-Angestellte bestrichen ihre (vorher käuflich erworbenen) Frühstücksbrötchen unerlaubt mit einem leckeren Kräuter-Öl-Aufstrich. Geschätzter Wert: 50 Cent. Das Dortmunder Arbeitsgericht befand die Kündigung für unrechtmäßig.
Vielleicht war das ganze auch nur eine (un-)geschickte PR-Aktion der Bäckerei, deren Name jetzt durch die Medien geistert und deren „Hirtenfladen“-Aufstrich jetzt in aller Munde ist. Möglicherweise rennen die Kunden der besagten Bäckerei jetzt die Tür ein und verlangen nach dem „Hirtenfladen“-Aufstrich, der so gut sein muss, dass man dafür sogar seinen Job riskiert. Wer weiß.


