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Mehr als ein Jahr lang ackerte ein Schüler 38,5 Stunden in der Woche zu einem Hungerlohn von 1,30 Euro pro Stunde in einem Altenheim um die ihm versprochene Lehrstelle als Altenpfleger zu bekommen – bekam sie aber dann doch nicht.

Das Landesgericht Kiel entschied, dass es sich um ein verdecktes Arbeitsverhältnis handelte und die 1,30 Euro Stundenlohn sittenwidrig seien. Mit anderen Worten: Ausbeutung, wie aus dem Lehrbuch. Denn der sogenannte „Praktikant“ wurde als ganz normaler Mitarbeiter in den Dienstplänen aufgeführt und erhielt einen Monatslohn von sage und schreibe 200 Euro. Ein schlechter Scherz, nicht nur, weil er die selbe Arbeit zu verrichten hatte, wie die festangestellten Mitarbeiter, sondern, weil ihm die versprochene Ausbildungsstelle dann doch nicht angeboten wurde. Hinzu kam die unverhältnismäßig lange „Vorbereitungszeit“ von 17 Monaten für die nur 18-monatige Ausbildung.

In seiner Klage verlangte der Praktikant daraufhin die übliche Vergütung eines Festangestellten, das Gericht gab ihm Recht und somit summierte sich die Forderung auf satte 10.317 Euro.




 

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