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Gerichtshammer und Bücher Erinnert ihr euch noch an den Fall, dass ein Professor in Augsburg dafür verurteilt wurde, weil er einer Studentin bessere Noten gegen Sex versprach. Wir berichteten euch hier davon am 20. März 2009. Jetzt gibt es Neuigkeiten in der Angelegenheit.

Die Staatsanwälte legten gegen das Urteil, von 10 Monaten Bewährung, Berufung ein, da sie dagegen sind, dass der Professor seinen Beamtenstatus behält. Sie forderten zusätzlich ein Jahr mehr für seine Strafe. Ab einem Jahr Strafmaß, würde der Professor seinen Beamtentitel und somit seinen Lehrstuhl an der Uni verlieren.

Bei der Urteilssprechung sah das Amtsgericht nur den Tatbestand der Bestechung seitens des Professors und nicht die Nötigung gegenüber der Studentin als erfüllt. Nun muss aber auch der Tatbestand der schweren Nötigung untersucht werden und dem Professor zur Last gelegt werden. Der Studentin wird vorgeworfen, durch die Videoaufnahmen die Vertraulichkeit des Wortes verletzt zu haben und hat sich der Bestechung und der versuchten Nötigung schuldig gemacht.

Wir halten euch weiter auf dem Laufenden, wie es in diesem Fall weitergeht.




 

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