Kategorie: Allgemeines
In Augsburg musste sich ein 58-jähriger Professor der Wirtschaftswissenschaften vor Gericht wegen sexueller Bestechlichkeit verantworten. Er soll eine 34-jährige Sprachstudentin aus der Ukraine erpresst haben, ihr ein Prüfungsergebnis zu verbessern, wenn sie ihm im Gegenzug sexuelle Gefälligkeiten leistet. Der Professor gab zu, eine Affäre mit der schönen Studentin gewollt zu haben und unterbreitete ihr dieses Angebot in einem persönlichen Gespräch unter vier Augen, wo es um eine bevorstehende mündliche Prüfung ging.
Er meinte zu der Studentin, sie würde ehe durch die bereits schriftliche Prüfung fallen, ohne sie gesehen zu haben. Da sie Panik bekam, fragte sie den Professor was sie tun könne und dachte dabei an eine Geldzahlung. Er aber wollte Sex mit ihr haben. Sie lehnte dieses Angebot entrüstet ab. Vor Gericht bestritt er, dass er ihr für den Sex ihr Prüfungsergebnis verbessern wollte und gab zu, einen Fehler gemacht zu haben, indem er sich öffen eine Affäre mit der Studentin wünschte.
Nach diesem ersten Gespräch erfuhr sie, dass sie wirklich durch die Prüfung gefallen war. Zu einem zweiten Gespräch verwanzte sich die Studentin dann mit Mikrofon und Kamera um ein eventuell neues sexuelles Angebot des Professors mitzuschneiden. Und tatsächlich bot er ihr erneut dieses unmoralische Angebot an. Das nächste Mal schickte sie dann einen Detektiv mit den mitgeschnittenen Aufnahmen zu dem Professor, der ihn zwingen sollte, der Studentin pauschal eine 3,3 für die mündliche Prüfung zu geben, ohne dass sie diese gehalten hatte. Und auch die mit 4,7 nicht bestandene Prüfung setzte er auf eine 4,3 – bestanden – hoch. Das wurde dem Professor aber zu viel. Er zeigte sich also selbst an und informierte den Dekan und die Uni-Leitung über die aus der Bahn geratene Situation. Das hat ihm vermutlich auch seinen Beamtenstatus gerettet. Er wurde „nur“ zu 10 Monaten Bewährung und einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt. Er darf jedoch keine Gespräche mehr unter vier Augen führen und keine Prüfungen mehr abnehmen.
Bei einem anderen Professor konnte die Studentin ihre Prüfungen nachholen und bestand sie, die mündliche sogar mit einer 1,3. Trotzdem muss auch sie sich noch vor Gericht verantworten. Sie kann wegen heimlicher Ton- und Videomitschnitte, wegen des Versuchs der Bestechung mit Geld und versuchter Nötigung verurteilt werden.
Was für ein kurioser Fall, fast wie im Kino.


