So, heute gibt es mal etwas interessantes zum Thema "Recht". Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass Studenten nicht durch einen Ausschluss des Kündigungsrechts für Jahre an einen Mietvertrag gebunden sein dürfen. Weil Studierende aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Studienverlaufs in besonders hohem Maße Mobil und auch Flexibel sein müssen, benachteiligt eine Klausel, wonach die Kündigung für zwei Jahre ausgeschlossen ist, den Mieter "unangemessen" und ist daher unwirksam.Hintergrund hierfür war die Klage eines Studenten, der zum Studienbeginn im Wintersemester 2006/2007 ein möbliertes Zimmer in einem Wohnheim bezogen hatte. Laut Vertrag sollte eine Kündigung bis zum Wintersemester 2008 ausgeschlossen sein; trotzdem kündigte der Student ein dreiviertel Jahr später und zahlte keine Miete mehr. Der Vermieter klagte sich danach durch drei Instanzen - erfolglos.
Ich persönlich habe zwar von solchen 2-Jahres Verträgen noch nie etwas gehört, wer so einen aber Unterschrieben hat und dieses schon lange bereut, kann sich wohl berechtigte Hoffnung auf einen baldigen, vorzeitigen Auszug machen.


