Heute wird seit 11:30 Uhr in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht darüber verhandelt, ob die Studiengebühren endgültig in allen Bundesländern abgeschafft werden sollen. Zwei Studenten aus Paderborn haben sich, mit einer Klage für freie Bildung, diesen Weg durch mehrere Instanzen gebahnt, bis sie nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelandet sind. Die beiden Kläger berufen sich auf das Grundgesetz und den UN-Sozialpakt.
In § 13 des UN-Sozialpakts steht geschrieben: "Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss." Dieser Pakt wurde am 23. November 1973 von der Bundesregierung ratifiziert und trat am 3. Januar 1976 in Kraft. Die Einführung der Studiengebühren sei damit also nicht vereinbar.
Die Paderborner Studenten argumentieren damit, dass „Unentgeltlichkeit“ eben nicht gebührenpflichtig heißt und somit die Einführung der Studiengebühren hinfällig sei. Das Problem dabei ist, dass der UN-Sozialpakt nur als Programm zu verstehen ist und nicht als geltende Rechtsnorm in innerstaatliches Recht umgewandelt werden kann.
Mal sehen, was da heraus kommt. Mit einem Urteil des 6. Senats wird noch im Verlauf des Tages gerechnet und wir werden euch darüber informieren.



29. Juli 2009 at 14:40
Ich bin der Meinung, dass die Studiengebühren in Leipzig abgeschafft werden müssen. Wie sollten wir eine gute Hochschulbildung später haben, wenn wir nicht mehr studieren könne, da wir keine Geld haben!!!