Die richtige Adresse für Studenten und Absolventen!
Home

Blog

Jobs

Wiki

Kolumne

Job-Quartett











Blog





Artikel-Schlagworte: „Bestechung“







blumen-in-der-hand Neulich habe ich was Interessantes zum Thema Bestechung gelesen. Kein schönes Thema, weiß ich ja. Aber an der Uni und im Berufsalltag doch irgendwie präsent. Man hört immer wieder von geschmierten Professoren, von tiefen Dekolletees in mündlichen Prüfungen und kleinen Aufmerksamkeiten wie einem Blumenstrauß oder einer Flasche Wein. Und da liegt auch schon das Problem: Wo fängt Bestechung überhaupt an? Sind nette Gesten immer gleich ein Bestechungsversuch?

Die Kunst der Bestechung liegt darin, die richtige Situation abzupassen und sich nicht lächerlich dabei zu machen. Ganz subtil und feinfühlig sollte man dabei vorgehen, damit der Gegenüber gar nicht merkt, wie ihm geschieht. Vielleicht sind Bestechung und Korruption auch nicht die richtigen Bezeichnungen. Vielmehr eine effektive Manipulation. Von allzu plumpen und offensichtlichen Manipulationen ist dabei abzuraten.

Da ist also Kreativität gefragt. Gerade an großen und anonymen Universitäten sollte man versuchen positiv aufzufallen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten um positiv aufzufallen, ohne dass man auf moralisch verwerfliche oder illegale Methoden zurückgreifen muss. Dazu zählt eine ganz solide und spießige Tugend: Freundlichkeit. Um mit ihr zu punkten, eigenen sich besonders Situationen außerhalb des Hörsaals: Im Flur, auf dem Parkplatz oder in der Mensa sollte man nicht panisch die Flucht ergreifen oder gelähmt zu Boden starren, wenn man dem Prof begegnet. Freundliches Grüßen oder sogar ein kleines Pläuschchen sind hier genau die richtige Strategie. Die richtige Situation und das richtige Maß sind entscheidend.

Schon etwas abgebrühter ist die Strategie, in seiner Abschlussarbeit Zitate aus den Publikationen des Profs einfließen zu lassen. Diese Bauchpinselei kann allerdings zum Minenfeld werden. Also auch hier auf das richtige Maß achten. Außerdem sollte man vorausschauend denken und sich rechtzeitig mit den Profs gutstellen, die einem im Laufe des Studiums nochmal begegnen könnten. Wie man also sieht, kann Bestechung viele Gesichter haben.







Gerichtshammer und Bücher Erinnert ihr euch noch an den Fall, dass ein Professor in Augsburg dafür verurteilt wurde, weil er einer Studentin bessere Noten gegen Sex versprach. Wir berichteten euch hier davon am 20. März 2009. Jetzt gibt es Neuigkeiten in der Angelegenheit.

Die Staatsanwälte legten gegen das Urteil, von 10 Monaten Bewährung, Berufung ein, da sie dagegen sind, dass der Professor seinen Beamtenstatus behält. Sie forderten zusätzlich ein Jahr mehr für seine Strafe. Ab einem Jahr Strafmaß, würde der Professor seinen Beamtentitel und somit seinen Lehrstuhl an der Uni verlieren.

Bei der Urteilssprechung sah das Amtsgericht nur den Tatbestand der Bestechung seitens des Professors und nicht die Nötigung gegenüber der Studentin als erfüllt. Nun muss aber auch der Tatbestand der schweren Nötigung untersucht werden und dem Professor zur Last gelegt werden. Der Studentin wird vorgeworfen, durch die Videoaufnahmen die Vertraulichkeit des Wortes verletzt zu haben und hat sich der Bestechung und der versuchten Nötigung schuldig gemacht.

Wir halten euch weiter auf dem Laufenden, wie es in diesem Fall weitergeht.








Bestechung Das Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach gibt es nicht mehr. Vor einiger Zeit fand eine Gerichtsverhandlung statt, in der der Geschäftsführer wegen Bestechung zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro verurteilt wurde, was zur Insolvenz führen wird. Das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig rechtskräftig, ebenso die Geldstrafe gegen die Promotionsvermittlung in Höhe von 150.000 Euro.

Der Geschäftsführer soll einem Juraprofessor für jeden Kunden, dem er zum Doktortitel verholfen hat über einen Strohmann – meistens Verwandte oder Bekannte – Geld überwiesen haben. Dieser Professor hat insgesamt 150.000 Euro Bestechungsgeld angenommen und wurde vom Landgericht Hildesheim bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen „Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall“ verurteilt.

Jetzt kann sich das Vermittlungsinstitut zudem auf Klagen von Kunden freuen, für die noch Leistungen ausstehen, wie zum Beispiel die Beschaffung von Literatur, für die jeder Kunde eine Anzahlung leisten musste.
Also, liebe Studenten: Wenn ihr wissenschaftliche Arbeiten anfertigt, wie vielleicht eine Diplomarbeit, dann macht das doch bitte allein und ohne Bestechung. Denn das geht wie man hier sieht nie gut!







Gerichtshammer vor Büchern In Augsburg musste sich ein 58-jähriger Professor der Wirtschaftswissenschaften vor Gericht wegen sexueller Bestechlichkeit verantworten. Er soll eine 34-jährige Sprachstudentin aus der Ukraine erpresst haben, ihr ein Prüfungsergebnis zu verbessern, wenn sie ihm im Gegenzug sexuelle Gefälligkeiten leistet. Der Professor gab zu, eine Affäre mit der schönen Studentin gewollt zu haben und unterbreitete ihr dieses Angebot in einem persönlichen Gespräch unter vier Augen, wo es um eine bevorstehende mündliche Prüfung ging.

Er meinte zu der Studentin, sie würde ehe durch die bereits schriftliche Prüfung fallen, ohne sie gesehen zu haben. Da sie Panik bekam, fragte sie den Professor was sie tun könne und dachte dabei an eine Geldzahlung. Er aber wollte Sex mit ihr haben. Sie lehnte dieses Angebot entrüstet ab. Vor Gericht bestritt er, dass er ihr für den Sex ihr Prüfungsergebnis verbessern wollte und gab zu, einen Fehler gemacht zu haben, indem er sich öffen eine Affäre mit der Studentin wünschte.

Nach diesem ersten Gespräch erfuhr sie, dass sie wirklich durch die Prüfung gefallen war. Zu einem zweiten Gespräch verwanzte sich die Studentin dann mit Mikrofon und Kamera um ein eventuell neues sexuelles Angebot des Professors mitzuschneiden. Und tatsächlich bot er ihr erneut dieses unmoralische Angebot an. Das nächste Mal schickte sie dann einen Detektiv mit den mitgeschnittenen Aufnahmen zu dem Professor, der ihn zwingen sollte, der Studentin pauschal eine 3,3 für die mündliche Prüfung zu geben, ohne dass sie diese gehalten hatte. Und auch die mit 4,7 nicht bestandene Prüfung setzte er auf eine 4,3 – bestanden – hoch. Das wurde dem Professor aber zu viel. Er zeigte sich also selbst an und informierte den Dekan und die Uni-Leitung über die aus der Bahn geratene Situation. Das hat ihm vermutlich auch seinen Beamtenstatus gerettet. Er wurde „nur“ zu 10 Monaten Bewährung und einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt. Er darf jedoch keine Gespräche mehr unter vier Augen führen und keine Prüfungen mehr abnehmen.

Bei einem anderen Professor konnte die Studentin ihre Prüfungen nachholen und bestand sie, die mündliche sogar mit einer 1,3. Trotzdem muss auch sie sich noch vor Gericht verantworten. Sie kann wegen heimlicher Ton- und Videomitschnitte, wegen des Versuchs der Bestechung mit Geld und versuchter Nötigung verurteilt werden.
Was für ein kurioser Fall, fast wie im Kino.


































Fragwürdige Erkenntnisse
Zugegeben, wir alle machen uns ab und zu mal zum ...













www.go-jobware.de - die richtige Adresse für Studenten und Absolventen!

Über uns | Kontakt | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | AGB | Impressum | Sitemap