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Artikel-Schlagworte: „Filesharing“







US-Filesharing Prozess - Student soll zahlen Ich hab ja an dieser Stelle schon Ende letzten Jahres angefangen hin und wieder mal über Joel Tennenbaum und seinen Kampf gegen die Musikindustrie zu berichten. Nach mehr als 9 Monaten gibt es jetzt tatsächlich das erste vorläufige Urteil. Die Jury hat den 25-jährigen Studenten zu einer Schadensersatz-Zahlung in Höhe von 675.000 US-Dollar (470.000 Euro) verurteilt.

Tenenbaum hat im Laufe des Prozesses eingeräumt, 30 Songs bei Kazaa heruntergeladen zu haben. Er hat gleichzeitig zugegeben, dass ihm durchaus bewusst war, dass er die Lieder damit gleichzeitig auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat.

Der "normale" Schadensersatz, in dem vom US-Copyright vorgesehenen Rahmen beläuft sich normalerweise pro Song auf 750 bis 30.000 US-Dollar (je nach Rechtsprechung der Jury). In Fällen wie dem von Tenenbaum (ein "willentlicher Verstoß") ist allerdings ein Schadenersatz von bis zu 150.000 USD möglich – für jeden der 30 Songs versteht sich. Wäre es also ganz übel gelaufen, hätte die Jury auf eine Zahlung von über 4,5 Millionen US-Dollar entscheiden können.

Im Vergleich dazu erscheinen die 675.000 USD doch gleich in einem anderen Licht ...







Zwar ist Schweden nicht bekannt für seine hohe Piratendichte, dennoch gibt es dort eine Piratenbucht, die in den vergangenen Tagen für Aufsehen sorgte und stark unter Beschuss geriet. In Stockholm fand jetzt der erste Prozesstag gegen die Betreiber der weltweit größten Intenet-Tauschbörse „Pirate Bay“ statt. Den Betreibern wird Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Und auch die Liste der Nebenkläger ist lang: Sony Music, Warner Brothers und die Motion Picture Association sind nur drei der großen Firmen, die sich durch die Piraten geschädigt sehen.

Irgendwie erinnert der Prozess an den Kampf zwischen David und Goliath, denn die Chancen der Betreiber stehen nicht schlecht: „Pirate Bay“ sei lediglich ein sogenannter Torrent Tracker, der Daten vermittelt und wie ein Suchdienst funktioniere. Laut der Betreiber schaffe man nur die technische Möglichkeit zum Datenaustausch. Die Verantwortung läge jedoch beim einzelnen Nutzer. Und auch auf den beschlagnahmten Rechnern der „Pirate Bay“ konnte kein illegales Material gefunden werden.

Zu einer Sensation kam es schon am zweiten Prozesstag, an dem die Hälfte der Anklage fallen gelassen werden musste. Polizeitechniker und Staatsanwaltschaft waren mit der komplizierten BitTorrent-Technik so überfordert, dass die Angeklagten ihnen eine kurze Nachhilfestunde in Sachen Filesharing erteilen mussten und klarstellen konnten, warum es völlig außerhalb des Einflussbereichs von „Pirate Bay“ sei, was der einzelne User mit seinen Dateien anstellt. Auf eine Fortsetzung in diesem ungleichen Kampf darf man also gespannt sein.







Ich bleibe ja immer "up to date", was unseren "Studenten-Kollegen" Joel Tenenbaum aus den USA und dessen Gerichtsprozess gegen die Musikindustrie betrifft. Jetzt gibt es da mal wieder interessante Neuigkeiten.
Nachdem der Anwalt Tenenbaums vor wenigen Wochen einen Antrag gestellt hat, dass Gerichtsverfahren doch live im Internet zu zeigen, haben die Richter diesem jetzt auch tatsächlich grünes Licht gegeben. Schließlich gehe es dabei um die "Generation Internet" und außerdem würde die Musikindustrie (RIAA) sonst ja schließlich auch immer auf Publicity hoffen. Der erste Verhandlungstag ist bei uns am Do, 22.01. um 20.00 auf http://cyber.law.harvard.edu/ zu sehen.
Wer also schon immer daran interessiert war, wie es einem denn gehen kann, wenn man zufällig beim Download von ein paar Liedern erwischt wird, der sollte sich das ganze nicht entgehen lassen.







Was machen Studenten eigentlich, wenn sie sich nicht gerade den Kopf darüber zerbrechen, wie sie das Geld für das neue Semester zusammenkriegen, oder ob die Bewerbung und der Lebenslauf in Ordnung sind? Richtig! Sie laden Musik aus dem Internet und das oft genug illegal! Naja, zumindest habe ich das von Leuten gehört, die das von Leuten gehört haben, die irgendwen kannten ...
Super Sache eigentlich, bis man dann tatsächlich mal erwischt wird. In den USA sieht sich ein Student momentan einer Millionen Klage gegenüber, weil er sieben Lieder bei einem Filesharing Anbieter runtergeladen hat. Ja, ich weiß, wenn man dort Lieder runterlädt bietet man sie auch gleichzeitig anderen an und so weiter, aber machen wir es mal nicht zu kompliziert. Bleiben wir einfach mal bei der Zahl sieben. Dem ein oder anderen dürfte das geradezu lächerlich gering vorkommen, es zeigt aber, dass sich keiner zu sicher fühlen sollte, wenn es um das downloaden von Musik aus dem Internet geht. Natürlich werden viele denken, ach die erwischen mich doch sowieso nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass sich das der nette Student aus den USA auch lange Zeit gedacht hat ...

































Spaß bei der Arbeit?
Laut einer gerade veröffentlichten Umfrage ...













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