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Artikel-Schlagworte: „Geld-zurück-Garantie“







Geld-Zurück-GarantieErstmals in Deutschland tritt eine „Geld-Zurück-Garantie“ bei den Studiengebühren in Kraft. Aufgrund schlechter Lehr- und Prüfungssituationen bekommen 12 Latein-Studenten an der Uni Bochum ihre geleisteten Studiengebühren zurück.
Da die Vermittlung der Lerninhalte so schlecht und somit die Prüfungen nicht zu schaffen gewesen seien, scheiterten 2008 in einer Klausur an der Uni sogar 7 von 8 Studierenden.
Dieser Umstand brachte einige der Studenten dazu, einen Passus im nordrhein-westfälischen Hochschulrecht für sich zu nutzen. Dieser besagt, dass man sich bei Lehr- und Prüfungsmängeln an ein Prüfungsgremium (das zur Hälfte aus Studierenden besteht) wenden kann, das die Rückerstattung von Gebühren empfehlen kann. Hier muss allerdings das Rektorat seine Zustimmung erteilen. Die Studenten in Bochum hatten nun erstmalig Erfolg: die Studiengebühren von 2 Semestern wurden den Studierenden zurückerstattet. Laut Rektorat führte die „unzureichende Prüfungsorganisation der Fakultät" zu einer "unverschuldeten Verlängerung der Studienzeit".

































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