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Artikel-Schlagworte: „Hochschulgesetze“







frau_flustern Dass die Amerikaner in Sachen skurriler Gesetze ganz vorne mit dabei sind, ist ja nichts Neues. Die renommierte Universität Yale ist jetzt mit harter Hand gegen ein scheinbar wachsendes Problem vorgegangen: Per Gesetz wurden Liebelein oder auch „zweifelhafte außerschulische Aktivitäten“ zwischen Studenten und Lehrkräften verboten. Das nenne ich mal rigoroses Vorgehen.

Was hierzulande eher totgeschwiegen wird, scheint im prüden Amerika gang und gäbe zu sein und wurde lange Zeit geduldet, solange die schulische Ebene davon unbeeinflusst blieb. In dem „Yale Alumni Magazine“ heißt es, dass der stellvertretende Kanzler Charles Long mehr als ein viertel Jahrhundert für die Durchsetzung dieses Gesetzes gekämpft habe. In seiner Zeit an der Uni habe er viele Romanzen zwischen Studenten und Professoren verfolgt und weiß also aus eigener Erfahrung, wie der Hase läuft.

Long sieht sich in der Verantwortung die Studenten vor solch destruktiven Verbindungen zu schützen. Schließlich können solche Beziehungen den universitären Zielen im Weg stehen und das gilt es zu verhindern! Und wie das mit Verboten so ist, hält sich bestimmt auch jeder dran. Wo die Liebe hinfällt, da bleibt sie meiner Meinung nach liegen – auch an der Uni.







So, hier mal ein kleines Update in Sachen Proteste. Nach Münster, München, Heidelberg und Potsdam dachten sich am Freitag auch die Studenten in Marburg und Darmstadt, dass es doch an der Zeit wäre mal ein paar Hörsääle (bzw. Eingangshallen) zu besetzen. In Marburg protestierten rund 150 Studenten im Audimax der Philipps-Universität gegen das neue hessische Hochschulgesetz. In Darmstadt besetzten etwa 40 Studenten die Eingangshalle der Technischen Universität (TU).

In Münster wurde das ganze übrigens (mal wieder) am Freitag Morgen von der Polizei aufgelöst und über mögliche Strafverfahren gegen die 53 verbliebenen Studenten wird noch entschieden - ab Montag soll aber trotz allem weiter protestiert werden. Die Unileitung in Münster freut sich bestimmt jetzt schon!







Geld-Zurück-GarantieErstmals in Deutschland tritt eine „Geld-Zurück-Garantie“ bei den Studiengebühren in Kraft. Aufgrund schlechter Lehr- und Prüfungssituationen bekommen 12 Latein-Studenten an der Uni Bochum ihre geleisteten Studiengebühren zurück.
Da die Vermittlung der Lerninhalte so schlecht und somit die Prüfungen nicht zu schaffen gewesen seien, scheiterten 2008 in einer Klausur an der Uni sogar 7 von 8 Studierenden.
Dieser Umstand brachte einige der Studenten dazu, einen Passus im nordrhein-westfälischen Hochschulrecht für sich zu nutzen. Dieser besagt, dass man sich bei Lehr- und Prüfungsmängeln an ein Prüfungsgremium (das zur Hälfte aus Studierenden besteht) wenden kann, das die Rückerstattung von Gebühren empfehlen kann. Hier muss allerdings das Rektorat seine Zustimmung erteilen. Die Studenten in Bochum hatten nun erstmalig Erfolg: die Studiengebühren von 2 Semestern wurden den Studierenden zurückerstattet. Laut Rektorat führte die „unzureichende Prüfungsorganisation der Fakultät" zu einer "unverschuldeten Verlängerung der Studienzeit".







Kampf den PlagiatenWer an der Universität Kassel studiert und dort gerade an seiner Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit sitzt, der sollte in Zukunft mehr als ohnehin schon darauf achten, dass er möglichst wenig Sachen einfach so aus dem Internet kopiert und in seine Arbeit einfügt (ohne dies kenntlich zu machen natürlich). Nachdem bundesweit Plagiate, welche von Studenten als ihr eigenes Werk ausgegeben werden, immer mehr zunehmen und auch die Uni Kassel sehr schlechte Erfahrungen in den letzten Jahren gemacht hat, beginnt nun der Kampf gegen die Fälscher. In Kassel werden nun beispielsweise alle Abschluss-Arbeiten aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften per Software unter die Lupe genommen (ich bin mir mehr als sicher, an anderen Unis ist dies auch der Fall) und auch Hausarbeiten werden hin und wieder mal auf ihre Echtheit überprüft.
Kassel steht hier stellvertretend, für alle Unis, die sich gegen eingereichte Plagiate wehren wollen. Unterstützung erhalten die Universitäten in Baden-Württemberg jetzt z.B. aber auch von einem neuen Hochschulgesetz. Wird man erwischt, droht einem nicht nur eine schlechte Note, sondern im schlimmsten Fall die Exmatrikulation. In Nordrhein-Westfalen kann es bis zu 50.000 Euro kosten, die Arbeit anderer als seine eigene auszugeben.
Tja, ich weiss selber ganz genau wie der Hase läuft, wenn man eine Arbeit schreibt und sich das ein oder andere aus anderen schlauen Quellen zusammen sucht. Wer sich aber noch nicht mal die Mühe macht, den fremden Inhalt umzuformulieren oder mit Ausrufezeichen und Quellenangaben zu kennzeichnen, der riskiert schon ne ganze Menge und ist meiner Meinung nach auch selber Schuld. Naja, ich bin mir ziemlich sicher, ich brauche hier niemandem was zu erzählen, aber wenn schon bescheissen, dann auch so, dass es keiner merkt. Und das wird immer wichtiger ...

































Das Maß der Dinge
Über die deutsche Sprache denke ich wenig nach, ...













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