Das Bachelor-Studium an sich gleicht schon einem Spießrutenlauf. Aber auch nach dem Studium stehen die Bachelor-Studenten oft vor einer weiteren großen Hürde. Viele wollen nach ihrem Bachelor-Studium einen Masterplatz ergattern, was sich oft als schwierig bis unmöglich erweist. Mit interner Vergabepraxis wählen die Universitäten die Bewerber sorgsam nach allerlei Kriterien aus: Motivationsschreiben, Abiturnote und natürlich der erste akademische Abschluss.
In diesem Zusammenhang hat die Uni Köln vor einiger Zeit für Aufsehen gesorgt, da sie viele der eigenen Studenten, die ihren Bachelor BWL in der Tasche hatten und nun in Köln ihr Masterstudium beginnen wollten, aufgrund harter Auswahlkriterien ablehnte. Nach Aussage des Asta hätten sogar Studenten mit ausgezeichneten Studienleistungen aufgrund der Vergabekriterien eine Absage erhalten. Die Studenten fühlten sich von der eigenen Uni vor den Kopf gestoßen und protestierten.
Ein ähnliches Chaos ereignete sich an der Uni Münster. Hier wurde jetzt gegen die Vergabepraxis der Uni im Fachbereich BWL geklagt. Die Uni darf nun nicht länger die Abiturnote als Zulassungskriterium für einen Masterplatz anbringen. Das half zwar nur einer abgelehnten Bewerberin, die gegen die Entscheidung der Uni klagte, aber man kann wohl in solchen Fällen davon ausgehen, dass sich hier in nächster Zeit einiges ändern wird. In Zukunft soll einzig und allein die Note des ersten akademischen Abschlusses (Bachelornote) ausschlaggebend für die Zu- oder Absage zu einem Masterstudienplatz sein.
Inwieweit diese Entscheidung allerdings Auswirkungen auf die Vergabepraxis an anderen Unis hat, ist fraglich. Klar ist jedoch: Wer sich berechtigterweise ungerecht bei der Masterplatzvergabe behandelt fühlt und die nötigen Nerven für eine Studienplatzklage hat, der sollte es auf jeden Fall versuchen.
Und wieder einmal Studiengebühren. Ich will ja nicht nerven, aber wie war das doch gleich mit der Landtagswahl, den Grünen und den Roten und überhaupt? Das leidige Thema könnte vielleicht bald ein Ende haben. Zumindest könnte es sein, dass es auch hier im Blog ein bisschen ruhiger zugehen wird, wenn es um das Thema Studiengebühren geht. Denn wenn man den Politikern, allen voran der frisch gebackenen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Glauben schenken darf, dann sollen die Studiengebühren in NRW schnellstmöglich wieder abgeschafft werden.
Ein Grund zu Jubeln ist das natürlich allemal. Aber ehrlich gesagt, springt mir persönlich der Draht aus der Mütze, weil ich mit vielen anderen zu den Dummen gehöre, die genau in der Zeit studieren, in der die Studiengebühren eingeführt wurden und gerade dann aufhöre, wenn sie voraussichtlich abgeschafft werden. Mal sehen, was da noch an Klagewellen und Protesten von Meinesgleichen kommen wird.
Noch in diesem Jahr soll das entsprechende Gesetz verabschiedet werden, sodass es schon im Wintersemester 2011/2012 keine Studiengebühren mehr geben wird. Die Regierung will den Unis statt der Studiengebühren Ausgleichszahlungen im selben Umfang zur Verfügung stellen. Klingt nach vielen vagen Ankündigungen, aber es bleibt ein Hoffnungsschimmer für die abgemolkenen Studenten. Ich glaube es allerdings erst, wenn es wirklich soweit ist und es auf meinem Kontoauszug nicht mehr heißt: „ -500€: Uni Paderborn sagt danke.“
So, heute gibt es mal etwas interessantes zum Thema "Recht". Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass Studenten nicht durch einen Ausschluss des Kündigungsrechts für Jahre an einen Mietvertrag gebunden sein dürfen. Weil Studierende aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Studienverlaufs in besonders hohem Maße Mobil und auch Flexibel sein müssen, benachteiligt eine Klausel, wonach die Kündigung für zwei Jahre ausgeschlossen ist, den Mieter "unangemessen" und ist daher unwirksam.Hintergrund hierfür war die Klage eines Studenten, der zum Studienbeginn im Wintersemester 2006/2007 ein möbliertes Zimmer in einem Wohnheim bezogen hatte. Laut Vertrag sollte eine Kündigung bis zum Wintersemester 2008 ausgeschlossen sein; trotzdem kündigte der Student ein dreiviertel Jahr später und zahlte keine Miete mehr. Der Vermieter klagte sich danach durch drei Instanzen - erfolglos.
Ich persönlich habe zwar von solchen 2-Jahres Verträgen noch nie etwas gehört, wer so einen aber Unterschrieben hat und dieses schon lange bereut, kann sich wohl berechtigte Hoffnung auf einen baldigen, vorzeitigen Auszug machen.
Jobsuchende, die sich auf Jobs bei der Stadtverwaltung im amerikanischen Bozeman/Montana bewerben möchten, sollen ihre Passwörter zu Webdiensten wie Facebook, Google Mail und YouTube bekannt geben. Diese Passage existiert angeblich schon seit drei Jahren. In einem Formular, das jeder neben den üblichen Unterlagen unterschreiben muss, muss der Bewerber dann die Web-Sites mit entsprechenden Usernamen und Passwörtern angeben. Wer stellt schon die Katze im Sack ein.
Das Ganze nennt sich dann „Background Check“. Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, muss schließlich gründlich überprüft werden, damit man sicher sein kann, dass „diese Leute nichts irgendwo da draußen haben, was die Öffentlichkeit in Sorge versetzen würde“, so der Chef der Stadtverwaltung Chris Kukulski. Außerdem sei die Angabe der Daten ja keine Pflicht, sondern freiwillig. Schon klar. Warum gibt es nicht gleich ein Formular, indem man sich bereit erklärt, seine Wohnung verwanzen und das Telefon abhören zu lassen.
Ach, ich mag die Amerikaner irgendwie: Alles wollen sie richtig und besonders ordentlich machen und schießen dabei einmal mehr über das Ziel hinaus.
Vor kurzem haben wir ja über Google Street View berichtet und die Probleme bei der Einführung in Deutschland. Ein glücklicher Zufall in den Niederlanden hat jetzt gezeigt, dass Google Street View nicht nur eine potenzielle Bedrohung für die Freunde des Datenschutzes darstellt, sondern auch bei der Verbrechensaufklärung helfen kann. Ein armer 14-jähriger Schlucker wurde nämlich Ende letzten Jahres in der niederländischen Stadt Groningen von zwei Unbekannten überfallen. Die Diebe erbeuteten sein Handy und rund 165 Euro. Moment mal, welcher 14-jährige rennt mit 165 Euro durch die Gegend?! Wie auch immer, von den Dieben fehlte bislang jede Spur.
Im Frühjahr dieses Jahres entdeckte sich der 14-jährige jedoch bei Google Street View – ausgerechnet in dem Moment, in dem er von den Dieben überfallen wurde. Glück für ihn und natürlich richtiges Pech für die beiden Diebe. Denn mit Hilfe der Polizei, gab Google die Originalbilder heraus, auf denen die Angreifer völlig unverfremdet zu erkennen waren. Die beiden Pechvögel können einem auch irgendwie schon wieder leid tun, denn das ist wirklich dumm gelaufen. Auf eine Strafanzeige können sie sich nämlich Dank Kommissar Google gefasst machen. Diese Verbrechensaufklärung mit Hilfe von Google Street View bleibt aber wahrscheinlich eher dem Zufall überlassen.
Wieder versucht Google auf einem neuen Weg an die Weltherrschaft zu gelangen, indem es das Google Street View jetzt auch in Deutschland durchsetzen will.
Seit einiger Zeit schickt Google bereits in den USA für Street View Autos durch die Straßen, die dort mit 360-Grad-Kameras das Geschehen aufzeichnen und somit den Dienst Google Maps ausbauen sollen. In Zukunft sollte man dann bei Google Maps zu den gesuchten Straßen auf der ganzen Welt auch die passenden Rundum-Ansichten haben. Anders als bei Google Earth hat man keine Ansicht von oben auf die Städte dieser Welt, sondern fühlt sich durch die neue Erfindung Street View, als würde man direkt auf den Straßen von New York stehen.
In Europa war man zunächst nicht so begeistert von der neuen Idee der weltgrößten Suchmaschine, da man Datenschutzverletzungen befürchtete. Es wurde befürchtet, dass die gefilmten Rohdaten direkt in die USA geschickt, wo sie vielleicht in einem falschen Zusammenhang verwendet würden. Denn bisher kann Google Street View nur in einigen Städten in den USA genutzt werden.
Jetzt ist man sich aber mit Google einig geworden, dass Betroffene bereits vor der Veröffentlichung der Bilder Widerspruch einlegen können. Google will in Europa vorher auch die Routen der Kamera-Autos ankündigen. Auch wenn Gesichter und Nummernschilder durch eine Software automatisch unkenntlich gemacht werden, fühlen sich trotzdem viele Menschen in ihrer Privatsphäre verletzt.
Wenn man mich fragt, betreibt Google mit dem Street View eine menge Aufwand, aber bisher haben sich Ideen des Suchmaschinen-Spezialisten immer ausgezahlt. Man kann mir auch nicht erzählen, dass jeder Mensch, der von der Kamera-Fahrt betroffen ist, eine Klage gegen Google einreichen wird. Also hat Googles neuer Dienst freie Fahrt zu noch mehr Macht.
Das US-Unternehmen Facebook hat versucht gegen das deutsche Unternehmen studiVZ eine Plagiatsstrafe durchzusetzen. Facebook wollte die Bildschirmoberfläche von studiVZ verbieten lassen, da es meinte studiVZ hätte die Gestaltung der Facebook-Webseite in unlauterer Weise nachgeahmt und habe sich illegale Quellcodes der amerikanischen Netzwerk-Plattform besorgt.
Das Landgericht Köln wies die Klage vom Unternehmen Facebook ab, da trotz Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Communities keine unlautere Nachahmung von studiVZ vorliege. studiVZ gibt es in Deutschland schon seit 2005 und die deutsche Version von Facebook ist erst 2008 auf den Markt gelangt, womit ihre Bekanntheit in Deutschland anstieg. studiVZ hatte also keinen Grund eine noch wenig bekannte Plattform in Deutschland nachzuahmen.
Die beweislosen Vermutungen der US-Firma waren vor Gericht also haltlos und konnten den deutschen Konkurrenten studiVZ nicht vom Markt drängen.
Kurz vor der Wahl im Jahr 2008 hatte George Bushs Regierung einen Ausverkauf von Naturgebieten für Öl- und Gasbohrungen angeordnet. Sie lagen im Südosten des Bundesstaates Utah, laut Umweltschützern eine Region, die ökologisch sehr fragil sei. Bei der Auktion dieser Gebiete im Dezember 2008 war auch der Wirtschaftsstudent Tim DeChristopher anwesend – eigentlich nur um gegen diese Versteigerung zu protestieren. Doch dann hatte er einen besseren Plan.
Tim DeChristopher steigerte kurzerhand mit um die Gebiete, deren Auktion er eigentlich verhindern wollte. Er wollte ja nicht wirklich etwas ersteigern, da er als Student natürlich nicht über das nötige Geld verfügte. Am Ende der Auktion ging sein Plan jedoch ziemlich schief: Tim DeChristopher erhielt den Zuschlag für 9000 Hektar Land im Wert von 1,7 Millionen Dollar. Die spontane Aktion beschrieb er in einem TV-Beitrag und Interview für das amerikanische Fernsehen. Die anderen potentiellen Käufer waren natürlich entsetzt und ziemlich verärgert als rauskam, dass ihnen die Gebiete weggeschnappt wurden, sie aber nicht bezahlt werden können.
In der vergangen Woche wurde das Verfahren gegen DeChristopher eröffnet, die Anklage der Grand Jury in Salt Lake City lautet Störung einer Bundesauktion und arglistige Täuschung bei der Versteigerung. Je nach Strafmaß ist von Freispruch bis 10 Jahre Haft alles möglich. Beim nächsten Mal sollte er sein (nicht vorhandenes) Geld wohl besser anders verjubeln!


