Die Flexibilität der Arbeitszeiten entwickelt sich in den meisten Unternehmen immer mehr zum Trend, schließlich hat ein individuelles Zeitkonto viele Vorteile für die Mitarbeiter. Das heißt: Mitarbeiter arbeiten in der Regel länger wenn viel zu tun ist. Liegt jedoch weniger Arbeit auf dem Tisch, müssen sie zu Hause bleiben. Ihr festes Einkommen bleibt.
Bei der Gleitzeit beispielsweise, sind der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit frei wählbar. Nur bestimmte Kernzeiten müssen eingehalten werden. Andere Modelle dehnen dieses Prinzip auf die gesamte Jahresarbeitszeit aus. Dabei bestimmt oft nicht nur der Chef, sondern vielmehr der Mitarbeiter selbst seine "Wunsch-Arbeitzeit". Der Mitarbeiter spart somit Teile seines Lohns an, um seine spätere Freizeit damit zu finanzieren.
Doch diese so genannten "Lebensarbeitszeitkonten" haben nicht nur Vorteile. "Vor allem bei einer Kündigung wird über Guthaben und Minusstunden gestritten. Nicht selten hat sich eine Vielzahl von Plusstunden angesammelt, die bares Geld wert sind", heißt es in der Welt Online. Die angesammelten Stunden muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung abrechnen und auszahlen. Dabei wird jedoch häufig argumentiert, dass die angegebenen Plusstunden nur auf den Angaben des Mitarbeiters basieren. Oder sie seien ohne Genehmigung vom Vorgesetzten entstanden.
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses werden Plusstunden nur selten hinterfragt. Die Beweislast liegt im Falle einer Kündigung jedoch beim Arbeitnehmer, der genau nachweisen muss, wann und warum er mehr gearbeitet hat.
Joe "Joey" DeFrancesco hatte die Nase voll. Der 23-jährige Hotelangestellte aus dem US-Bundestaat Rhode Island kündigte. Dreieinhalb Jahre erduldete er die miserablen Arbeitsbedingungen, fühlte sich wie "Dreck behandelt", wie er im Interview mit der Süddeutschen Zeitung berichtet. Nach einem besonders schlechten Arbeitstag mit langen Überstunden zog er den Schlussstrich – und lies sich dabei filmen, wie er seinem Chef die Kündigung übergibt.
DeFrancesco klagt seinen Arbeitgeber an: Mehrere Schichten hintereinander seien die Regel gewesen, teilweise über 20 Stunden am Stück. Mitarbeiter seien dabei miserabel behandelt, angeschrien und teilweise unter Vorwänden gekündigt worden, um sie loszuwerden. Hinzu kommt: In den USA sind die meisten Arbeitnehmer nicht gewerkschaftlich organisiert. Es gibt nur wenige etablierte Gewerkschaften, die sich darüber hinaus nur bedingt als Arbeitnehmervertretung sehen. Deshalb sieht DeFrancesco sein Video auch als politisches Statement, um trotz hoher Arbeitslosigkeit verbesserte Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
Die Wellen um das Video schlagen hoch, seitdem Joe DeFrancesco das Video auf Youtube.com hochgeladen hat: Zahlreiche Blogs haben das Thema aufgegriffen, auch die Fernsehstationen für sich entdeckt. Das Video selber wurde mittlerweile über 2,3 Millionen angeklickt.
Für Joe DeFrancesco bleibt die Hoffnung, dass sich die Arbeitsbedingungen in den USA verbessern. Er selber hat sich übrigens einen neuen Job gesucht, bevor er das Video hochgeladen hat.
Wer seinen Job verliert, der sollte sich nicht wundern wenn ihm zu diesem Anlass demnächst eine Grußkarte ins Haus flattert. Zumindest in den USA profitiert der Grußkartenhersteller Hallmark von der hohen Arbeitslosenquote im Land und bringt eine Reihe Postkarten auf den Markt, die aufbauend und ermutigend wirken sollen. Mit Sprüchen wie „Sieh es nicht als Jobverlust - sieh es als Pause zwischen zwei doofen Chefs“ oder „Das Leben ist nicht fair“, soll dem gekündigten Freund oder Bekannten Mut zugesprochen werden.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich von der Idee halten soll. „Typisch amerikanisch“ könnte man meinen. Aufgesetzte Freundlichkeit an der falschen Stelle in Kombination mit Profitgier der Grußkartenindustrie? Füllen die Karten tatsächlich eine Konsumenten-Nische in den USA? Wenn man Hallmark glauben darf, offensichtlich schon. Denn laut Kartenhersteller verkaufen sich die Grußkarten so gut, dass schon an neuen Layouts gebastelt wird. Man muss dazu allerdings sagen, dass der Kartenhersteller schon des Öfteren mit kontroversen Grußkartenideen für Aufsehen sorgte. So orientierte sich Hallmark bei der Gestaltung seiner Karten schon in der Vergangenheit an aktuellen Ereignissen, wie den Terroranschlägen vom 11. September, oder der Weltwirtschaftskrise.
Also ich wüsste jedenfalls nicht, wie ich auf eine Grußkarte reagieren würde, wenn ich gerade meinen Job verloren hätte. Nett gemeint ist es mit Sicherheit, aber gerade in den USA dürfte der Jobverlust doch zu einer eher privaten und unangenehmen Angelegenheit gehören, über die man nicht noch per Grußkarte informiert werden möchte. Der Kartenhersteller argumentiert, dass er mit den Karten in die Offensive gehen will, um das Thema Jobverlust zu enttabuisieren.
Man braucht wahrscheinlich eine gehörige Portion Humor, um so eine Karte nicht in den falschen Hals zu bekommen. Wie findet ihr die Idee, Karten zum Jobverlust zu verschicken? Nette Geste, oder völlig daneben?
Das dachte sich auch eine junge Assistentin, indem sie per Whitebord-Botschaften mit ihrem Chef abrechnete und die Bilder nicht nur an ihn, sondern auch an die gesamte Belegschaft weiterleitete. Neben der recht temperamentvollen Art und dem schlechten Atem des Chefs, hat wohl auch seine herabsetzende Art gegenüber seiner Assistentin und der Kontrollwahn über seine Mitarbeiter dazu geführt, dass sie kurzer Hand den Edding zückte und über ihn auspackte.
Allerdings hat sich herausgestellt, dass die Sache leider noch einen Haken hat: Die nette Assistentin ist leider nur eine Schauspielerin! Schade! Aber wer weiß, vielleicht wird aus Spaß ja doch noch einmal ernst!
Die ganze Fotostory findet ihr hier!
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Normalerweise meckert man über seinen Job, Arbeitskollegen oder was einen sonst so nervt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Anders geschehen bei einer jungen Frau aus Großbritannien. Diese lästerte via Facebook ordentlich ("Ich hasse meinen Job…") über ihren Chef und ihre Arbeit ab und war dabei nicht gerade zimperlich.
Was sie dabei nicht bedacht hat, war, dass ihr Chef in ihrer Freundesliste aufgeführt war.Dumm gelaufen für die Frau, denn sie verlor prompt ihren Job. Ihr Chef benutzte das gleiche Medium wie sie und teilte ihr mit, dass Sie am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit erscheinen brauche.
Auch andere sind schon durch das Äußern ihrer Meinung im Netz in Schwierigkeiten geraten. So wurde eine Frau in den USA aufgrund ihres Twittereintrages auf 50.000 € Schadensersatz verklagt. Diese beschwerte sich in einem Tweet über Schimmel in ihrer Wohnung und die Untätigkeit der Immobilienfirma in dieser Angelegenheit. Die Immobilienfirma klagte daraufhin gegen diese angeblich "falsche" und "verleumderische" Meldung.
Überlegt euch vorher genau welche Information ihr wann, wem und wo preisgebt, sonst können soziale Netzwerke auch schnell zum Karriere-Killer werden oder anderen Schaden nehmen.
Schon wieder gibt es in Deutschland einen neuen Fall einer nicht nachvollziehbaren Kündigung. Eine 59-jährige Küchenhelferin eines Krankenhauses soll drei Brötchen gestohlen haben und erhielt dafür eine fristlose Kündigung. Dagegen ging die Frau vors Arbeitsgericht, um die ungerechtfertigte Kündigung anzufechten. Sie wollte ihren Job wiederhaben, denn schließlich habe sie die Brötchen nur für sich und eine Arbeitskollegin zurückgelegt, um diese nach Feierabend zu vertilgen. Also wenn das eine fleißige Mitarbeiterin, die dem Krankenhaus 20 Jahre treu war, nach all den Jahren nötig hat, dann kann sie eigentlich froh sein, den Job los zu sein.
Zwar bekam die entlassene Küchenhelferin vor Gericht den Zuspruch des ehemaligen Arbeitgebers, ihr das Gehalt bis September fortzuzahlen. Den Vorwurf des Diebstahls konnte er jedoch nicht durchsetzen, aber das Vertrauen zu der Mitarbeiterin sei so sehr geschädigt, dass sie nicht weiter im Krankenhaus arbeiten könne. Die Brötchen sind einfach nur ein unglaubwürdiger Grund, die Mitarbeiterin los zu werden. Warum sonst hat man in ihrem Spint nach etwas, was gegen sie verwendet werden kann, gesucht und es gefunden?
Auch andere Kündigungen wegen Bagatellschäden erregen Aufsehen. Bekannt ist ja schon der Fall einer Kassiererin, die nach 30 Jahren treuer Arbeit im Supermarkt, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro einsteckte. In einem anderen Fall verlor ein Müllmann seinen Job, da er ein Kinderbett vom Müll mitgenommen hatte. Zwei Bäcker erhielten die fristlose Kündigung, weil sie Brötchenbelag, im Wert von ein paar Cent, während ihrer Arbeit gegessen haben. Werden die Diebe nur immer dreister oder die Arbeitgeber immer kleinkarierter?
Soziale Netzwerke haben ja so ihre Tücken. Aber für eine Angestellte einer Versicherungsfirma endete der Besuch auf Facebook mit der Kündigung. Nachdem sie sich wegen Migräne krank gemeldet hatte, entdeckte ihr Arbeitgeber, dass sie trotz Krankheit auf Facebook unterwegs war. Daraufhin flatterte ihr kurzerhand die Kündigung ins Haus, mit der Begründung, dass jemand der surfen kann auch arbeiten könnte und dass das Vertrauensverhältnis deshalb zerstört sei.
Meiner Meinung ist das Verhalten der Angestellten auch ein bisschen fahrlässig, schließlich weiß man doch, dass man dort jederzeit gesehen werden kann. Wenn man schon surfen muss, dann doch anonym. Und wenn man bei starker Migräne nicht zur Arbeit erscheinen kann, weil man dort am Computer arbeiten muss, dann dürfte das Surfen am heimischen Computer auch nicht gerade zur Genesung beitragen.
Man kann natürlich nicht ahnen, dass der Arbeitgeber gleich zu so drastischen Maßnahmen greift, aber fahrlässig ist es trotzdem. Die Angestellte wirft der Firma vor, sie mit Hilfe eines unechten Accounts, dessen Freundschaftseinladung sie kurz zuvor angenommen hatte, ausspioniert zu haben. Ziemlich naiv das Ganze. Da muss man sich auch nicht wundern, wenn nachher das böse Erwachen kommt. Wer sich also das nächste Mal krank meldet, der sollte sich genau überlegen, was er tut oder lieber lässt. Denn die Kündigung des Arbeitsplatzes ist ein Facebook-Besuch nun wirklich nicht wert.
1,30 Euro sind ja nun wirklich Peanuts. Aber scheinbar Grund genug eine langjährige Angestellte einer Supermarktkette fristlos zu kündigen. Auch nachdem sie ein zweites Mal vor Gericht zog, scheiterte die Kassiererin. Vertrauensbruch war der Grund. Wer einmal klaut dem glaubt man nicht…oder wie war das doch gleich?
Ein ähnlicher Fall ging jetzt für die Beteiligten glimpflicher aus. Auch hier ging es um eine fristlose Kündigung wegen eines Mini-Diebstahls: Zwei Bäckerei-Angestellte bestrichen ihre (vorher käuflich erworbenen) Frühstücksbrötchen unerlaubt mit einem leckeren Kräuter-Öl-Aufstrich. Geschätzter Wert: 50 Cent. Das Dortmunder Arbeitsgericht befand die Kündigung für unrechtmäßig.
Vielleicht war das ganze auch nur eine (un-)geschickte PR-Aktion der Bäckerei, deren Name jetzt durch die Medien geistert und deren „Hirtenfladen“-Aufstrich jetzt in aller Munde ist. Möglicherweise rennen die Kunden der besagten Bäckerei jetzt die Tür ein und verlangen nach dem „Hirtenfladen“-Aufstrich, der so gut sein muss, dass man dafür sogar seinen Job riskiert. Wer weiß.


