Bald stehen ja schon wieder neue Studiengebühren für das nächste Semester an. Wie soll man das nach so kurzer Zeit des Sparens nur schon wieder aufbringen? Für Studenten, die keinen verzinsten Kredit für die 500 Euro aufnehmen oder ihre Eltern anhauen wollen, heißt es dann wohl Ärmel hoch krempeln und arbeiten gehen.
Für ein solches Arbeitsverhältnis während der Ausbildung gibt es bestimmte Regelungen, die die Abgrenzung des Studenten vom Arbeitnehmer sicherstellen, damit ein Student nicht der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer entkommt.
Studenten sind von der Versicherungspflicht befreit, wenn sie in den Semesterferien im beliebigen Umfang oder während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Auch bei 400-Euro-Jobs besteht keine Sozialversicherungspflicht für den Studenten, sondern der Arbeitgeber bezahlt Pauschalbeträge. Und auch die Rentenversicherungspflicht entfällt im Fall der geringfügigen Entlohnung. Wenn man mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss man auch schon wieder was von seinem Geld für Renten- , Arbeitslosen- und Krankenversicherung bezahlen und in Zusammenhang mit BAföG aufpassen, dass man nicht zu viel dazu verdient.
Es ist also schwer, die Grenzen einzuhalten, wenn man noch etwas von seinem Geld übrig haben möchte und trotzdem über die Runden zu kommen.
Da es um die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ja nicht allzu gut steht (weniger Einzahler - mehr Rentner = Problem), sollte man zusehen, dass man schon möglichst früh andere Möglichkeiten findet, um zusätzlich für's Alter vorzusorgen. Die Riester-Rente, als staatlich geförderte private Vorsorgeist eine dieser Möglichkeiten - auch für Studenten. Wer beispielsweise einen Mini-job ausübt und die Rentenversicherungsbeiträge, welche vom Arbeitgeber gezahlt werden freiwillig aufstockt (das sind so ca. 30 Euro bei einem Verdienst von 400 Euro im Monat) und dazu noch mindestens drei Prozent seines Jahresgehalts - jedoch nicht weniger als 60 Euro im Jahr bzw. 5 Euro im Monat - auf sein Riester Konto einzahlt, der hat auch als Student schon Anspruch auf die volle Riester-Zulage.
Die freiwillige Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge hat außerdem den Vorteil, dass der jeweilige Mini-Job dann auf die Wartezeit für die verschiedenen Renten-Formen angerechnet wird. Das heißt mit anderen Worten, dass die Zeit, die man in einem Mini-Job Arbeitsverhältnis verbringt, zu einem früheren Rentenbeginn beiträgt.
Auf den ersten Blick gar keine so schlechte Sache. Wer also jetzt schon an die Zeit nach Uni und Berufsleben denkt, sollte sich tatsächlich mal näher mit der Möglichkeit zum "Riestern" befassen.


