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Artikel-Schlagworte: „Prozess“







US-Filesharing Prozess - Student soll zahlen Ich hab ja an dieser Stelle schon Ende letzten Jahres angefangen hin und wieder mal über Joel Tennenbaum und seinen Kampf gegen die Musikindustrie zu berichten. Nach mehr als 9 Monaten gibt es jetzt tatsächlich das erste vorläufige Urteil. Die Jury hat den 25-jährigen Studenten zu einer Schadensersatz-Zahlung in Höhe von 675.000 US-Dollar (470.000 Euro) verurteilt.

Tenenbaum hat im Laufe des Prozesses eingeräumt, 30 Songs bei Kazaa heruntergeladen zu haben. Er hat gleichzeitig zugegeben, dass ihm durchaus bewusst war, dass er die Lieder damit gleichzeitig auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat.

Der "normale" Schadensersatz, in dem vom US-Copyright vorgesehenen Rahmen beläuft sich normalerweise pro Song auf 750 bis 30.000 US-Dollar (je nach Rechtsprechung der Jury). In Fällen wie dem von Tenenbaum (ein "willentlicher Verstoß") ist allerdings ein Schadenersatz von bis zu 150.000 USD möglich – für jeden der 30 Songs versteht sich. Wäre es also ganz übel gelaufen, hätte die Jury auf eine Zahlung von über 4,5 Millionen US-Dollar entscheiden können.

Im Vergleich dazu erscheinen die 675.000 USD doch gleich in einem anderen Licht ...







Bestechung Das Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach gibt es nicht mehr. Vor einiger Zeit fand eine Gerichtsverhandlung statt, in der der Geschäftsführer wegen Bestechung zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro verurteilt wurde, was zur Insolvenz führen wird. Das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig rechtskräftig, ebenso die Geldstrafe gegen die Promotionsvermittlung in Höhe von 150.000 Euro.

Der Geschäftsführer soll einem Juraprofessor für jeden Kunden, dem er zum Doktortitel verholfen hat über einen Strohmann – meistens Verwandte oder Bekannte – Geld überwiesen haben. Dieser Professor hat insgesamt 150.000 Euro Bestechungsgeld angenommen und wurde vom Landgericht Hildesheim bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen „Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall“ verurteilt.

Jetzt kann sich das Vermittlungsinstitut zudem auf Klagen von Kunden freuen, für die noch Leistungen ausstehen, wie zum Beispiel die Beschaffung von Literatur, für die jeder Kunde eine Anzahlung leisten musste.
Also, liebe Studenten: Wenn ihr wissenschaftliche Arbeiten anfertigt, wie vielleicht eine Diplomarbeit, dann macht das doch bitte allein und ohne Bestechung. Denn das geht wie man hier sieht nie gut!







Zwar ist Schweden nicht bekannt für seine hohe Piratendichte, dennoch gibt es dort eine Piratenbucht, die in den vergangenen Tagen für Aufsehen sorgte und stark unter Beschuss geriet. In Stockholm fand jetzt der erste Prozesstag gegen die Betreiber der weltweit größten Intenet-Tauschbörse „Pirate Bay“ statt. Den Betreibern wird Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Und auch die Liste der Nebenkläger ist lang: Sony Music, Warner Brothers und die Motion Picture Association sind nur drei der großen Firmen, die sich durch die Piraten geschädigt sehen.

Irgendwie erinnert der Prozess an den Kampf zwischen David und Goliath, denn die Chancen der Betreiber stehen nicht schlecht: „Pirate Bay“ sei lediglich ein sogenannter Torrent Tracker, der Daten vermittelt und wie ein Suchdienst funktioniere. Laut der Betreiber schaffe man nur die technische Möglichkeit zum Datenaustausch. Die Verantwortung läge jedoch beim einzelnen Nutzer. Und auch auf den beschlagnahmten Rechnern der „Pirate Bay“ konnte kein illegales Material gefunden werden.

Zu einer Sensation kam es schon am zweiten Prozesstag, an dem die Hälfte der Anklage fallen gelassen werden musste. Polizeitechniker und Staatsanwaltschaft waren mit der komplizierten BitTorrent-Technik so überfordert, dass die Angeklagten ihnen eine kurze Nachhilfestunde in Sachen Filesharing erteilen mussten und klarstellen konnten, warum es völlig außerhalb des Einflussbereichs von „Pirate Bay“ sei, was der einzelne User mit seinen Dateien anstellt. Auf eine Fortsetzung in diesem ungleichen Kampf darf man also gespannt sein.







Endlich gibt's mal wieder was neues vom anstehenden Prozess der US Plattenindustrie (RIAA) gegen den Studenten Joel Tenenbaum. Dessen Anwalt, der renommierte Harvard Professor Charles Nesson, ist jetzt nämlich mal in die Offensive gegangen und fordert den Prozess als Livestream im Internet übertragen zu lassen. Jetzt gibt es da zwei Probleme, erstens dürfte die Gegenseite nur sehr wenig von diesem Vorschlag halten und zweitens ist solch eine Übertragung nach amerikanischem Recht bislang noch verboten. Naja, so oder so scheint sich Nesson seiner Sache ziemlich sicher zu sein, eingeschlossen der Tatsache, dass eine live Übertragung im Internet für die RIAA eine Katastrophe wäre. Mal sehen, wie es weiter geht ...

































Dicke sind schlau
Na, habt ihr auch ein bisschen zu viel auf den ...













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