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Artikel-Schlagworte: „Prozessauftakt“







Bestechung Das Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach gibt es nicht mehr. Vor einiger Zeit fand eine Gerichtsverhandlung statt, in der der Geschäftsführer wegen Bestechung zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro verurteilt wurde, was zur Insolvenz führen wird. Das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig rechtskräftig, ebenso die Geldstrafe gegen die Promotionsvermittlung in Höhe von 150.000 Euro.

Der Geschäftsführer soll einem Juraprofessor für jeden Kunden, dem er zum Doktortitel verholfen hat über einen Strohmann – meistens Verwandte oder Bekannte – Geld überwiesen haben. Dieser Professor hat insgesamt 150.000 Euro Bestechungsgeld angenommen und wurde vom Landgericht Hildesheim bereits zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen „Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall“ verurteilt.

Jetzt kann sich das Vermittlungsinstitut zudem auf Klagen von Kunden freuen, für die noch Leistungen ausstehen, wie zum Beispiel die Beschaffung von Literatur, für die jeder Kunde eine Anzahlung leisten musste.
Also, liebe Studenten: Wenn ihr wissenschaftliche Arbeiten anfertigt, wie vielleicht eine Diplomarbeit, dann macht das doch bitte allein und ohne Bestechung. Denn das geht wie man hier sieht nie gut!







Zwar ist Schweden nicht bekannt für seine hohe Piratendichte, dennoch gibt es dort eine Piratenbucht, die in den vergangenen Tagen für Aufsehen sorgte und stark unter Beschuss geriet. In Stockholm fand jetzt der erste Prozesstag gegen die Betreiber der weltweit größten Intenet-Tauschbörse „Pirate Bay“ statt. Den Betreibern wird Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Und auch die Liste der Nebenkläger ist lang: Sony Music, Warner Brothers und die Motion Picture Association sind nur drei der großen Firmen, die sich durch die Piraten geschädigt sehen.

Irgendwie erinnert der Prozess an den Kampf zwischen David und Goliath, denn die Chancen der Betreiber stehen nicht schlecht: „Pirate Bay“ sei lediglich ein sogenannter Torrent Tracker, der Daten vermittelt und wie ein Suchdienst funktioniere. Laut der Betreiber schaffe man nur die technische Möglichkeit zum Datenaustausch. Die Verantwortung läge jedoch beim einzelnen Nutzer. Und auch auf den beschlagnahmten Rechnern der „Pirate Bay“ konnte kein illegales Material gefunden werden.

Zu einer Sensation kam es schon am zweiten Prozesstag, an dem die Hälfte der Anklage fallen gelassen werden musste. Polizeitechniker und Staatsanwaltschaft waren mit der komplizierten BitTorrent-Technik so überfordert, dass die Angeklagten ihnen eine kurze Nachhilfestunde in Sachen Filesharing erteilen mussten und klarstellen konnten, warum es völlig außerhalb des Einflussbereichs von „Pirate Bay“ sei, was der einzelne User mit seinen Dateien anstellt. Auf eine Fortsetzung in diesem ungleichen Kampf darf man also gespannt sein.







Ich bleibe ja immer "up to date", was unseren "Studenten-Kollegen" Joel Tenenbaum aus den USA und dessen Gerichtsprozess gegen die Musikindustrie betrifft. Jetzt gibt es da mal wieder interessante Neuigkeiten.
Nachdem der Anwalt Tenenbaums vor wenigen Wochen einen Antrag gestellt hat, dass Gerichtsverfahren doch live im Internet zu zeigen, haben die Richter diesem jetzt auch tatsächlich grünes Licht gegeben. Schließlich gehe es dabei um die "Generation Internet" und außerdem würde die Musikindustrie (RIAA) sonst ja schließlich auch immer auf Publicity hoffen. Der erste Verhandlungstag ist bei uns am Do, 22.01. um 20.00 auf http://cyber.law.harvard.edu/ zu sehen.
Wer also schon immer daran interessiert war, wie es einem denn gehen kann, wenn man zufällig beim Download von ein paar Liedern erwischt wird, der sollte sich das ganze nicht entgehen lassen.

































Was nicht passt
Bewerbungen schreiben gehört sicher nicht zu den ...













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