Erstmals in Deutschland tritt eine „Geld-Zurück-Garantie“ bei den Studiengebühren in Kraft. Aufgrund schlechter Lehr- und Prüfungssituationen bekommen 12 Latein-Studenten an der Uni Bochum ihre geleisteten Studiengebühren zurück.Da die Vermittlung der Lerninhalte so schlecht und somit die Prüfungen nicht zu schaffen gewesen seien, scheiterten 2008 in einer Klausur an der Uni sogar 7 von 8 Studierenden.
Dieser Umstand brachte einige der Studenten dazu, einen Passus im nordrhein-westfälischen Hochschulrecht für sich zu nutzen. Dieser besagt, dass man sich bei Lehr- und Prüfungsmängeln an ein Prüfungsgremium (das zur Hälfte aus Studierenden besteht) wenden kann, das die Rückerstattung von Gebühren empfehlen kann. Hier muss allerdings das Rektorat seine Zustimmung erteilen. Die Studenten in Bochum hatten nun erstmalig Erfolg: die Studiengebühren von 2 Semestern wurden den Studierenden zurückerstattet. Laut Rektorat führte die „unzureichende Prüfungsorganisation der Fakultät" zu einer "unverschuldeten Verlängerung der Studienzeit".
Tja, so ist das mit den Studiengebühren... In Bayern wurde jetzt (mal wieder) eine Klage abgewiesen und die Studenten können weiterhin 500 Euro pro Semester zahlen. Die Begründungen dafür finde ich ganz interessant, denn es sind genau die Dinge, die auch hier im Blog schon das ein oder andere mal diskutiert wurden. So räumen die Richter in Ihrem Urteilsspruch zwar ein, dass die Studiengebühren die Wahl der Universität bzw. des Bildungsweges schon beeinträchtigen, andererseits sei es jedoch auch so, dass die Höhe der Gebühren (100 Euro - 500 Euro) diese nicht nachhaltig beeinflussen würden. Ich will jetzt die ganze Diskussion von wegen Bachelor, finanzielle Belastung, enormer Stress, etc. nicht wieder aufrollen, völlig Unrecht (so finde ich zumindest) haben die Richter damit aber natürlich nicht. Zudem sei nicht nur die Höhe der Studiengebühren zumutbar, sondern diese durch zinsgünstige Darlehen auch für finanzschwache Studenten finanzierbar. Auch das kann ich einigermaßen nachvollziehen, welches Argument ich jedoch überflüssig finde, ist das eines potentiellen Vorteils gegenüber "Nicht-Studenten" auf dem Arbeitsmarkt. Das ist einfach nur Schwachsinn, ich kenne genug Leute, die auch schon vor der Finanzkrise enorme Schwierigkeiten bei der Job-Suche hatten bzw. andere, die gerade in Einstiegspositionen weniger verdienen als andere nach Abschluss Ihrer Ausbildung.
Naja, das Thema Studiengebühren wird uns wohl noch eine Weile beschäftigen, das aktuelle Urteil in Bayern ändert daran wohl auch nichts. Ich bin mir sicher, dass die nächsten Kläger da schon wieder auf der Matte stehen ...
Die Uni Paderborn vergibt zum kommenden Wintersemester an alle Studienanfänger Netbooks, um die Lehre und die Studienbedingungen zu verbessern. Als „Universität der Informationsgesellschaft“ will die Uni Paderborn mit ihrer Aktion einen Schritt in Richtung Fortschritt setzen. Mit Hilfe von Sponsoren konnte dieses Projekt durchgesetzt werden, ohne (angeblich) den Hochschuletat zu belasten. Das Netbook soll den Studierenden den Zugang zum hochschulinternen Funknetz erleichtern und für Präsentationen in Seminaren und Übungen zum Standard werden. Es soll auf die alltäglichen Bedürfnisse der Studenten ausgerichtet sein und darf sogar nach dem Studium behalten werden.
Ich finde, das ist mal wieder eine großartige (nett gemeinte) universitäre Schnapsidee. Erstens frage ich mich, wenn es so viele tolle Sponsoren gibt, warum werden die dann nirgendwo genannt? Ich hoffe nur, dass ich nicht mit meinen 500 Euro unwissendlich zu den großzügigen anonymen Sponsoren gehöre. Zweitens sind die Hörsäle doch schon voll genug. Warum werden da jetzt noch mehr Studenten mit einem kleinen Netbook geködert? Und drittens: Warum kriegen nur die Studienanfänger ein Netbook und nicht diejenigen, die seit Jahren mit schlechten Studienbedingungen zu kämpfen haben und für deren „Verbesserung“ seit Jahren Studiengebühren zahlen? Gleichberechtigte Verbesserung der Studienbedingungen sieht anders aus und schlechte Bedingungen lassen sich nicht mit einem kleinen Netbook aus der Welt schaffen.
Politik fand schon in meiner Schulzeit wenig Anklang. Jetzt ist es offiziell: Meine Generation ist ein unpolitischer, „labiler und teilnahmsloser“ Haufen. Eine Studie der Uni Konstanz, bei der 8.350 Studenten an 25 Hochschulen befragt wurden, ergab, dass sich nur 37% für Politik interessieren. Immer weniger bezeichnen sich als „links“ oder „rechts“, stattdessen wächst die Zahl derer, die sich in der „politischen Mitte“ sehen oder sich gar keinem Lager zuordnen wollen. Zudem engagieren sich immer weniger Studenten in Bürgerinitiativen und Parteien.
Die Zeiten der großen studentischen Aufstände sind also endgültig vorbei. Ab und zu demonstriert man noch gegen die Studiengebühren, aber das wars dann auch schon. Apropos Studiengebühren: Bald ist mal wieder Wahl und da liegt die Frage nahe, wonach die Studenten von heute gehen, wenn sie zur Urne gehen. Bleibt zu hoffen, dass sich der teilnahmslose Haufen überhaupt aufrafft, um am 27. September sein Kreuzchen zu machen.
Und schon wieder die Studiengebühren ... Diesmal geht es um die Universität Niederrhein. Die hat in den letzten beiden Jahren knapp 12 Mio Euro eingenommen, aber nur die Hälfte davon ausgegeben. Tja, und was machen die nun mit den restlichen 6 Mio? Das wird gespart! Jaja .. Das Geld soll nämlich ganz nach dem Vorbild der Rentenkassen Beiträge von Arbeitnehmern zukünftigen Generationen von Studenten zugute kommen. Hört sich erstmal etwas seltsam an und ist auch irgendwie seltsam. Ich bin nämlich (naiver Weise) bislang immer davon ausgegangen, dass die Studiengebühren die ich bezahle, die Lehrbedingungen an meiner Uni so schnell wie möglich verbessern sollen (ich möchte also dann doch was zurück haben für mein Geld) und nicht erst im Jahr 2030. Jetzt studiere ich zwar nicht an der Uni Niederrhein, irgendwie hab ich aber den Verdacht, dass diese kein "Einzeltäter" ist ...
Gestern wurde in Leipzig das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bei der Studiengebühren-Verhandlung gesprochen. Nun ist es amtlich, die Studiengebühren bleiben. Die Beurteilung besagt, dass die Erhebung der Studiengebühren mit dem Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte und dem UN-Sozialpakt vereinbar seien.
Begründet wird das Urteil durch den vorsitzenden Richter des 6. Senats damit, dass das Gesetz in erster Linie eine Chancengleichheit beim Zugang zu den Hochschulen vorgibt und keine generelle Kostenfreiheit verlangt. Die Abschreckung durch die Studiengebühren müssten zwar vom Gesetzgeber gemildert, aber „nicht vollständig kompensiert“ werden.
Zugegeben hat der Senat, dass er Details der Rückzahlungsmodalitäten in NRW für problematisch halte, vor allem den Zinseszins-Effekt. Doch hier hat der Staats bereits Milderung geschaffen, damit junge Absolventen nicht mit Schuldenmengen in den Beruf starten. Es wurde eine Kappungsgrenze von 10.000 Euro eingerichtet, über die hinaus die Gebühren zusammen mit dem erhaltenen BAföG nicht zurückgezahlt werden müssen.
Also heißt es leider weiterhin: Erst Studiengebühren bezahlen, dann weiterstudieren.
Heute wird seit 11:30 Uhr in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht darüber verhandelt, ob die Studiengebühren endgültig in allen Bundesländern abgeschafft werden sollen. Zwei Studenten aus Paderborn haben sich, mit einer Klage für freie Bildung, diesen Weg durch mehrere Instanzen gebahnt, bis sie nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelandet sind. Die beiden Kläger berufen sich auf das Grundgesetz und den UN-Sozialpakt.
In § 13 des UN-Sozialpakts steht geschrieben: "Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss." Dieser Pakt wurde am 23. November 1973 von der Bundesregierung ratifiziert und trat am 3. Januar 1976 in Kraft. Die Einführung der Studiengebühren sei damit also nicht vereinbar.
Die Paderborner Studenten argumentieren damit, dass „Unentgeltlichkeit“ eben nicht gebührenpflichtig heißt und somit die Einführung der Studiengebühren hinfällig sei. Das Problem dabei ist, dass der UN-Sozialpakt nur als Programm zu verstehen ist und nicht als geltende Rechtsnorm in innerstaatliches Recht umgewandelt werden kann.
Mal sehen, was da heraus kommt. Mit einem Urteil des 6. Senats wird noch im Verlauf des Tages gerechnet und wir werden euch darüber informieren.
Kein Geld, leerer Kühlschrank und provisorische Einrichtung – so stellt man sich das typische Studentenleben vor. Eine mittellose Spezies, immer am Existenzminimum kratzend. Diese Umstände bringen es scheinbar mit sich, dass einige nicht mehr zu Ikea fahren, um günstige Haushaltsgegenstände, Geschirr und Besteck zu kaufen, sondern die Cafeteria oder die Mensa nutzen, um ihren Hausstand aufzustocken. Ein Kaffee-Tässchen hier, ein Teelöffel da und so kommt mit der Zeit ein beachtliches Sortiment an Besteck und Geschirr zusammen.
Und so finden sich in fast jeder WG mindestens ein Kaffee-Becher mit dem Logo der Uni oder ein Tee-Löffel, der irgendwie nicht zu den anderen passt und auf unbekannte Weise den weiten Weg aus der Mensa in die heimische Besteckschublade gefunden hat. Sein schlechtes Gewissen kann man dann damit beruhigen, dass man ja schließlich Studiengebühren zahlt und ein Teelöffel im Semester drin sein müsste.
Schlecht nur, wenn man sich so dumm anstellt, wie eine Studentin der Uni Paderborn, die sich nicht nur als besonders dreist, sondern auch noch als besonders ungeschickt erwies: Nachdem sie sich in der Mensa mit reichlich Besteck in den Ärmeln ihrer Jacke in Richtung Sitzplatz bewegte, fiel ihr plötzlich, nach einer ungeschickten Bewegung, unter lautem Klimpern und Scheppern das gesamte Diebesgut zu Boden. Die ungläubigen Blicke der Mensa-Besucher und der Spott ihrer Mit-Studenten dürften Strafe genug gewesen sein.


