Gestern wurde in Leipzig das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bei der Studiengebühren-Verhandlung gesprochen. Nun ist es amtlich, die Studiengebühren bleiben. Die Beurteilung besagt, dass die Erhebung der Studiengebühren mit dem Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte und dem UN-Sozialpakt vereinbar seien.
Begründet wird das Urteil durch den vorsitzenden Richter des 6. Senats damit, dass das Gesetz in erster Linie eine Chancengleichheit beim Zugang zu den Hochschulen vorgibt und keine generelle Kostenfreiheit verlangt. Die Abschreckung durch die Studiengebühren müssten zwar vom Gesetzgeber gemildert, aber „nicht vollständig kompensiert“ werden.
Zugegeben hat der Senat, dass er Details der Rückzahlungsmodalitäten in NRW für problematisch halte, vor allem den Zinseszins-Effekt. Doch hier hat der Staats bereits Milderung geschaffen, damit junge Absolventen nicht mit Schuldenmengen in den Beruf starten. Es wurde eine Kappungsgrenze von 10.000 Euro eingerichtet, über die hinaus die Gebühren zusammen mit dem erhaltenen BAföG nicht zurückgezahlt werden müssen.
Also heißt es leider weiterhin: Erst Studiengebühren bezahlen, dann weiterstudieren.


