Kategorie: Allgemeines
Raucher haben es ja schon nicht leicht. In Restaurants müssen sie sich, nach Verschärfung des Nichtraucherschutzes, unter kleinen Heizpilzen zusammenpferchen und jeder Witterung trotzen, um ihre Zigarette zu rauchen. Aber nicht nur in Restaurants, sondern auch vor den Büros sieht man immer wieder kleine Grüppchen, die sich, vor Kälte zitternd, an ihren Glimmstängel klammern.
Aber was kostet so ein kleines Zigarettenpäuschen das Unternehmen? Das kann der Arbeitnehmer jetzt mit dem Zigarettenpausenrechner herausfinden. Ein paar Angaben später erhält man dann das Ergebnis wahlweise als „Verlorene Arbeitsstunden bewertet in Euro“ oder „Verlorene Arbeitsstunden durch Zigarettenpausen“. Die traurige Bilanz lässt sich am besten bei einem Zigarettenpäuschen verarbeiten.



31. Januar 2010 at 12:45
Urteil des ArbG Duisburg vom 14.09.2009: Fristlose Kündigung nach unerlaubter Zigarettenpause! Siehe: http://www.ratgeberrecht.eu/arbeitsr-aktuell/fristlose-kuendigung-nach-unerlaubter-zigarettenpause.html