Kategorie: Allgemeines
Da so ein Studium ja noch nicht teuer genug ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt, dass Städte und Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer für Studenten erheben dürfen. Mit anderen Worten, wer zwei Wohnorte hat, hat auch genug Geld.Unter anderem hatte ein Student aus Aachen gegen die Zweitwohnungssteuer geklagt, welche nun abgewiesen allerdings abgewiesen wurde. Der Student aus Aachen wohnt dort in einem Studentenwohnheim und wie viele andere noch in seinem ehemaligen Kinderzimmer im Haus seiner Eltern. Die Stadt Aachen entschied sich dazu 10% der Nettokaltmiete als Zweitwohungssteuer zu erheben. Völlig zurecht entschieden die Richter und begründeten ihr Urteil damit, dass Studenten mit Hauptwohnsitz bei den Eltern in keinster Weise benachteiligt würden.
Grund für die Erhebung der Steuer sind die Ausgaben des Steuerpflichtigen für die zweite Wohnung. Warum er eine zweite Wohnung unterhält und wie oft er diese nutzt ist dabei irrelevant. Da die Zweitwohnungssteurer keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung einer Familie über ihre Lebensgestaltung hat, verstößt sie außerdem nicht gegen den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie.
Etwas fragwürdig finde ich ja die Feststellung des Gerichtes schon, dass die zusätzliche finanzielle Belastung mehr oder weniger nicht der Rede ist. In Zeiten der Studiengebühren können viele die regulären Ausgaben allein durch BAFöG und elterliche Unterstützung nicht decken und müssen sowieso nebenbei jobben. Wenn man dann auch noch 10% der Nettokaltmiete an Steuern zu zahlen hat, verbessert sich die eigene finanzielle Lage nicht unbedingt dramatisch. Das soll jetzt kein versteckter Hinweis sein, aber ich kenne selber genug Studenten, die sich in der "Uni-Stadt" nie registriert haben und sich jeglichen "Ärger" in dieser Richtung somit ersparen ...



11. August 2010 at 11:58
Ich finde die Zweitwohnsitzsteuer für Studenten wirklich suboptimal. Das ist nur wieder eine andere Möglichkeit, die sozial Schwachen zu schröpfen.