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Job-Quartett











Allgemeine Geschäftsbedingungen




Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und GO!Jobware. Der Geltung von entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
 
Stellenmarkt
Marken und Urheberrechte – GO!Jobware und das GO!Jobware-Logo sind Markenzeichen der Jobware Online-Service GmbH, 33100 Paderborn. Alle Informationen (Texte, Bilder usw.), die bei uns veröffentlicht werden, unterliegen – wenn nicht anders gekennzeichnet – dem Urheberrecht der Jobware Online-Service GmbH. Anders ist das bei Informationen, die von den Inserenten oder für diese tätige Dritte erstellt wurden. Hier liegt das Urheberrecht natürlich nicht bei GO!Jobware, sondern bei dem Inserenten selbst oder eben dem Dritten.
 
Anzeigenauftrag
Grundlage für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Rahmen von GO!Jobware ist ein vom Inserenten übermittelter verbindlicher Anzeigenauftrag. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt entweder ausdrücklich durch den Zugang der Angebotsannahme oder konkludent durch die Veröffentlichung der vom Auftraggeber gewünschten Anzeige zustande. Mit dem Zustandekommen des Vertrags ist keine Übertragung von Eigentums-, Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software von GO!Jobware verbunden. Unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Online-Buchung handelt oder um einen Auftrag, der uns auf dem Postweg übermittelt wird, gilt, dass die Veröffentlichung von Stellenanzeigen nur in den Fällen gewährleistet ist, in denen der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen und geeignete Publikationsvorlagen bereitstellt. Layout und Platzierungswünsche des Auftraggebers können von GO!Jobware nach billigem Ermessen berücksichtigt werden. Der Auftraggeber erklärt mit der Auftragserteilung, dass ihm alle für die Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte zustehen.
 
Bearbeitung und Fristen
GO!Jobware veröffentlicht die Anzeige (Online-Schaltung) – falls möglich – zu dem vom Auftraggeber gewünschten Datum, wobei zwischen dem Empfang des Auftrags bei Jobware und der Veröffentlichung in der Regel ein Prüf- und Bearbeitungszeitraum von maximal drei Werktagen zugrunde zu legen ist. Hat der Auftraggeber kein Erscheinungsdatum genannt, so erfolgt die Online-Schaltung unverzüglich nach Abschluss der erforderlichen Erstellungsarbeiten.
 
Ablehnungsrecht
GO!Jobware behält sich vor, Anzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für GO!Jobware unzumutbar ist. Wurde der Inhalt bereits veröffentlicht, kann Jobware die betreffenden Inhalte entfernen. Die Ablehnung bzw. Entfernung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass Links im Auftrag des Kunden auf solche Seiten gesetzt werden sollen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
 
Verantwortung für Inhalte
Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber. GO!Jobware ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, GO!Jobware von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen und ersetzt Jobware alle entstandenen Kosten. GO!Jobware wird den Auftraggeber unverzüglich von etwaigen Ansprüchen Dritter unterrichten und Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
 
Reklamationsfrist
Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Online-Schaltung geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der beanstandeten Mängel sowie Verlängerung des Zeitraums, in dem die Anzeige online vorgehalten wird. Handelt es sich um schwerwiegende Mängel, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
 
Gewährleistung
Die Vorhaltung von Anzeigen erfolgt, ohne dass GO!Jobware dem jeweiligen Auftraggeber gegenüber eine Gewähr für eine bestimmte Zahl von Online-Zugriffen (oder Bewerbungen) übernimmt.
 
Aufbewahrungsfrist
Nach beendeter Veröffentlichung (Offline-Schaltung) bewahrt GO!Jobware zur Verfügung gestellte Vorlagen mindestens drei Monate auf. Auf dem Postweg zugesandte Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. Dies muss innerhalb der dreimonatigen Aufbewahrungszeit erfolgen.
 
Zahlungsfrist
Die Rechnung wird von Jobware unverzüglich nach Online-Schaltung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang.
 
Verlängerung der Vorhaltefrist
Bei Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Online-Schaltung führen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung der Vorhaltungsdauer um den Zeitraum, während dessen seine Stellenanzeige nicht verfügbar war. Darüber hinaus gehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
 
Kündigungsrecht
Soweit GO!Jobware bei seiner Leistungserbringung von Dritten abhängig ist, erfolgt diese unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistung. Sollte die Leistung nicht verfügbar sein, steht GO!Jobware ein Kündigungsrecht zu. In einem solchen Fall informiert GO!Jobware den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich und erstattet das anteilige Entgelt für die nicht erbrachte Leistung dem Auftraggeber.
 
Schadensersatz
GO!Jobware haftet nur für Schäden, die GO!Jobware, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus Verletzung wesentlicher Pflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine Pflichtverletzung von GO!Jobware, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ruhen, haftet GO!Jobware ohne Beschränkung auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet Jobware nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
 
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann GO!Jobware Verzugszinsen in angemessener Höhe sowie die Einziehungskosten berechnen. GO!Jobware ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller bereits erteilten bzw. laufenden Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge zurückzustellen und bei künftigen Aufträgen Vorauszahlung zu verlangen. Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
 
Schriftformerfordernisse
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Auslegung bei mehrsprachigen Vertragstexten. Sollte es zwischen der deutschsprachigen Fassung dieser Geschäftsbedingung und anderssprachigen Fassung übersetzungsbedingte unscharfe Abweichungen geben, ist die deutsche Sprache jeder Fassung vorrangig.
 
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 33098 Paderborn.
 
Salvatorische Klausel
Sollten Teile der hier niedergelegten Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.



















Das Maß der Dinge
Über die deutsche Sprache denke ich wenig nach, ...






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