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Im Laufe deines Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitgeber kann es durchaus vorkommen, dass die Arbeitsbedingungen unter denen du arbeitest, verändert werden sollen. Dieses kann z.B. der Fall sein, wenn sich dein Aufgabenbereich verändern soll oder deine Arbeitszeit erhöht oder verkürzt werden soll. Da ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossener Arbeitsvertrag eine beidseitige Willenserklärung ist, ist es nicht ohne weiteres möglich, die im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen einseitig zu verändern.
Das heißt, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer für Änderungen der Arbeitsbedingungen die Zustimmung der anderen Vertragspartei benötigt.
Erklären sich beide Parteien mit den veränderten Arbeitsbedingungen einverstanden, so kann eine einvernehmliche Änderungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Ergänzung zum Arbeitsvertrag geschlossen werden.
Erklärt sich der Arbeitnehmer zu einer solchen Änderungsvereinbarung nicht bereit und kann der Arbeitgeber die Veränderungen auch im Zuge seines Weisungsrechts nicht durchsetzen, so hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen.

