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Allgemeines Gleichstellungsgesetz AGG






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Allgemeines

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, dessen amtliche Fassung im Bundesgesetzblatt zu finden ist. Das Gesetz, das in der Umgangssprache auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird, ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und dient der Umsetzung von EU-Antidiskriminierungsrichtlinien.

Ziel

Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Inhalt

Der Schwerpunkt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinien der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Geregelt sind hier neben einem arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbot und seinen Ausnahmeregelungen auch die Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Ebenfalls erläutert werden die Rechte der Beschäftigten, wie Beschwerde- und Leistungsverweigerungsrecht, und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigungs-, Schadensersatzanspruch).

In dem Gesetz werden aber auch Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrecht erläutert.

Klagefrist

Fühlst du dich im Sinne des AGGs diskriminiert, so musst du deinen Anspruch auf Schadensersatz binnen zwei Monaten nach Ablehnung der Bewerbung bzw. nach Kenntnis von der Benachteiligungshandlung schriftlich geltend machen.

Auswirkungen auf die Praxis für Unternehmen

Das Gesetz macht es erforderlich, Arbeitsabläufe im Unternehmen neu zu regeln. So müssen z.B. Stellenausschreibungen, Einstellungs- und Auswahlverfahren, Absagen an Bewerber aber auch Fragen zur Mitarbeiterführung oder zum Gehalt überarbeitet werden.

Beispiele

  • Mitarbeiter müssen zum Thema „AGG“ geschult werden
  • Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden (Ausnahmen kann es aber geben, z.B. bei der Suche nach einem Model für Damenunterwäsche, das auf jeden Fall weiblich sein sollte)
  • Formulierungen wie „jung und dynamisch“ müssen in Stellenausschreibungen unterbleiben, da sie eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellen, ebenso Wörter wie „uneingeschränkt körperlich belastbar“, die eine Benachteiligung wegen einer Behinderung mit sich bringen können
  • Personalfragebögen und Einstellungstests müssen überprüft werden
  • Vorstellungsgespräche sollten zu Zweit geführt werden, damit später bezeugt werden kann, was gesagt wurde


Auswirkungen auf die Praxis für Bewerber

  • Auf persönliche Fragen zu Alter, Familienstand, Kindern, Religion und sexueller Orientierung etc. muss nicht mehr geantwortet werden
  • Einige Unternehmen haben ihre Anforderungen an den Lebenslauf evtl. umgestellt, so dass ggf. beim Unternehmen hinterfragt werden muss, welche Angaben gewünscht werden
  • Bewerbungsfotos sollten evtl. nur noch mitgeschickt werden, wenn sie vom Unternehmen angefordert werden (auch hier ggf. hinterfragen)
  • Aus Angst vor AGG-Klagen enthalten Absagen evtl. keine Begründungen mehr


Hältst du dich streng an die Vorgaben des AGGs, so bist du nicht verpflichtet, in deinem Lebenslauf Angaben zu Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder Religion zu machen oder ein Lichtbild mit zu schicken.

Für Unternehmen wird es ein schwieriges Unterfangen bleiben, die Grundsätze des Gesetzes konsequent umzusetzen. Im Einstellungsverfahren muss jeder Schritt, jeder Brief und alles, was gesagt wird, auf die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hin überprüft werden. Ein hoher Zeitaufwand, der immer mit der Angst vor einer Klage verbunden ist.

Aber auch bei den Bewerbern besteht eine gewisse Unsicherheit, welche Angaben selber offen gelegt bzw. aber auch gefordert werden. Was nützt es mir, wenn ich mein Bewerbungsfoto nicht mitschicke, dieses aber ein KO-Kriterium für meine Bewerbung bedeuten kann? Denn schließlich ist es für den Bewerber schwierig nachzuweisen, dass die Absage aufgrund des fehlenden Bewerbungsfotos erfolgt ist.

Das Gesetz wirft immer noch viele Fragen auf, die in der Zukunft erst noch durch Richtersprüche geklärt werden müssen.

Das ganze Gesetz findest du hier:
AGG online
























Dicke sind schlau
Na, habt ihr auch ein bisschen zu viel auf den ...







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