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Ein Arbeitgeber kann die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung von seinem Arbeitnehmer einfordern und muss ihm im Gegenzug die vertraglich vereinbarte Vergütung dafür zahlen.
Ein Arbeitgeber kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft (z.B. OHG, KG etc.) sein, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Der Arbeitgeber hat genauso wie der Arbeitnehmer Rechte und Pflichten:
Rechte:
- Direktionsrecht, d.h. er kann den Arbeitnehmern Weisungen erteilen
- Organisation des Arbeitsablaufs
Pflichten:
- Lohnzahlungspflicht, d.h. er hat dem Arbeitnehmer das vertraglich vereinbarte Arbeits-entgelt zu bezahlen
- Fürsorgepflicht, d.h. er muss die Interessen des Arbeitnehmers wahren und die Sicherheit des Arbeitnehmers gewährleisten
- Beschäftigungspflicht, d.h. er muss den Arbeitnehmer ab Eintrittsdatum in seinem Unternehmen beschäftigen.
- Zeugnispflicht, d.h. der Arbeitgeber muss auf Verlangen des Arbeitnehmers ein Zwischenzeugnis oder bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen ein Endzeugnis erstellen

