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Im Berufsleben fällt immer wieder der Begriff des Arbeitnehmers. Doch unter welchen Bedingungen wirst du denn eigentlich zum Arbeitnehmer?
Ein Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeber angestellt und muss auf Grundlage seines Arbeitsvertrages eine im Arbeitsvertrag festgelegte Leistung erbringen - also zur Arbeit verpflichtet sein.
Es gibt 3 Gruppen von Arbeitnehmern:
- Arbeiter: üben überwiegend körperlich-mechanische Tätigkeiten aus und bekommen Lohn.
- Angestellte: üben überwiegend geistig-gedankliche Tätigkeiten aus und beziehen ein Gehalt.
- Leitende Angestellte: ihnen wurden Arbeitgeberbefugnisse übertragen.
Ein Arbeitnehmer hat folgende Rechte und Pflichten:
Rechte:
- Recht auf Lohnzahlung, d.h. dem Arbeitnehmer steht das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt zu
- Recht auf Sicherheit und Fürsorge, d.h. dass die Interessen des Arbeitnehmers gewahrt werden müssen
- Recht auf Beschäftigung, d.h. dass der Arbeitnehmer ab seinem Eintrittstermin im Unternehmen beschäftigt wird
Pflichten:
- Arbeitspflicht, d.h. die vereinbarte Arbeitsleistung muss erbracht werden
- Treuepflicht, d.h. die Interessen des Arbeitgebers müssen gewahrt werden
- Verschwiegenheitspflicht, d.h. dass keine firmen- oder abteilungsinternen Dinge an Dritte kommuniziert werden dürfen
- Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Firmeneigentum
Keine Arbeitnehmer sind Selbstständige, Beamte, Auszubildende, Praktikanten, Wehr-pflichtige, Rentner und Arbeitslose.

