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Arbeitsvertrag






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Ein Arbeitsvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer abgeschlossen und bildet somit die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitsvertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Einzelne Inhalte des Arbeitsvertrages können durch Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein.


Rechtliche Grundlagen eines Arbeitsvertrages sind §§ 611-630 BGB (Bürgerliches Gesetz-buch).


Da für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist – in der Praxis wird diese allerdings meistens durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorgegeben - kann der Arbeitsvertrag sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Ist ein Arbeitnehmer nicht nur als vorübergehende Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt worden, so muss der Arbeitgeber nach § 2 NachwG (Nachweisgesetz) spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und diese dem Arbeitnehmer aushändigen.


Bei befristeten Arbeitsverträgen muss auf jeden Fall die Schriftform gewählt werden, da sonst ein unbefristeter Arbeitsvertrag als abgeschlossen gilt.


Die Niederschrift muss mindestens beinhalten:


1. Name und Anschrift der Vertragsparteien

2. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses

3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Dauer des Arbeitsverhältnisses

4. Arbeitsort bzw. Hinweis auf verschiedene Arbeitsorte

5. Tätigkeitsbeschreibung

6. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgeltes und deren Fälligkeit

7. Arbeitszeit

8. Urlaubsdauer

9. Kündigungsfristen

10. Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen


Des weiteren kann ein Arbeitsvertrag noch Angaben enthalten zu:


In einem Arbeitsvertrag wird außerdem in der Regel ein Deputat für den Arbeitnehmer festgelegt.


Zusätzliche Absprachen zum Arbeitsvertrag, die evtl. auch zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden, sollten aufgrund der Beweiskraft ebenfalls schriftlich vereinbart werden.


Während du dich in einem Arbeitsverhältnis befindest, kann es vorkommen, dass du von deinem Arbeitgeber eventuell eine Änderungskündigung erhältst.
























Fragwürdige Erkenntnisse
Zugegeben, wir alle machen uns ab und zu mal zum ...







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