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Jeder Auszubildende hat einen Anspruch auf ein Berufsausbildungszeugnis, auch bei nicht bestandener oder nicht absolvierter Abschlussprüfung.
Dies können sowohl einfache und qualifizierte Zeugnisse als auch Zwischenzeugnisse sein.
Das Berufsausbildungszeugnis sollte die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung enthalten. Die durchlaufenen Arbeitsbereiche müssen erwähnt werden, ebenso der Ort (wenn vorhanden) und die Art der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung.

