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Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, eine besondere Form des Zeugnisses, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. In der Regel kommt der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einem Zwischenzeugnis aber nach.
Es gibt verschiedene Gründe, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen:
- Kündigungsvorhaben des Arbeitnehmers oder absehbares Ende des Arbeitsverhältnisses
- Der Wechsel des Arbeitsplatzes / Vorgesetzten
- Der Wunsch nach speziellen Fortbildungsmaßnahmen oder Aufstiegsvorhaben
- Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses auf absehbare Zeit (z.B. Schwangerschaft)
Du solltest ein Zwischenzeugnis nie ohne guten Grund anfordern, denn die Arbeitsatmosphäre kann dadurch unnötig belastet werden. Der Arbeitgeber hat in einigen Fällen sogar die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer zu kündigen, beispielsweise dann, wenn dieser mit dem Wunsch nach einem Zwischenzeugnis deutlich seinen Abkehrwillen demonstriert.
Dementsprechend solltest du den richtigen Zeitpunkt abwarten, um ein Zwischenzeugnis einzufordern. In aller Regel wird es positiv ausfallen, und diese wohlwollende Beurteilung kann bei einem Endzeugnis auch nicht so einfach wieder ersetzt werden.

