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Zum einen dokumentiert der Arbeitgeber mit einer Ermahnung Arbeitsmängel, also Pflichtverletzungen, die nicht schwerwiegend sind. Zum anderen weist er mit der Erteilung einer Ermahnung auf die ordnungsgemäße Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hin.
Die Ermahnung soll als Warnschuss für den Mitarbeiter dienen. Da bei der Ermahnung die Androhung künftiger rechtlicher oder kündigungsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall fehlt, wird hierdurch das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nicht bedroht, so dass eine Entfernung aus der Personalakte nicht verlangt werden kann. Nur bei ehrverletzenden Behauptungen besteht ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte.
Bei einer Kündigungsabsicht des Arbeitgebers hat auf jeden Fall vorher eine Abmahnung zu erfolgen.
Hierzu kannst du in unserem Wiki auch in dem Text "Abmahnung" etwas lesen.

