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In den meisten Fällen kann nach einem Bewerbungsgespräch eine Erstattung der Reisekosten beim potentiellen Arbeitgeber beantragt werden. Von Rechts wegen ist er sogar dazu ver-pflichtet, die Kosten zu übernehmen, es sei denn, er hat dich bei der Bewerbungseinladung darauf hingewiesen, dass er die Reisekosten nicht übernimmt.
Bei größeren Unternehmen ist es üblich, sich direkt im Anschluss an das Bewerbungsge-spräch darüber zu informieren, wie man die Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten erstattet bekommt. Oft wird dem Bewerber ein für diesen Zweck bestimmtes Formular direkt ausgehändigt. Sollte der potentielle Arbeitgeber nicht von selbst auf dieses Thema zu sprechen kommen, kannst du das Thema taktvoll und dezent anschneiden.
Mit dem Einreichen der Reisekostenabrechnung solltest du jedoch bis zum Ende des Auswahlverfahrens warten, weil du ansonsten ein negatives Bild vermitteln könntest. Es könnte der Eindruck entstehen, du hättest mit der Bewerbung bereits abgeschlossen.
Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn es keine direkt ausgesprochene Einladung gab und du die Bewerbungsmappe persönlich abgeben oder dich spontan vorstellen wolltest. Solltest du in solch einem Fall eine Reisekostenabrechnung einreichen, hat diese wenig Aussichten auf Erfolg.

