Die richtige Adresse für Studenten und Absolventen!
Home

Blog

Jobs

Wiki

Kolumne

Job-Quartett











Wiki





Sozialversicherung






Aus Wiki

Wechseln zu:Navigation, Suche

Die Sozialversicherung in Deutschland ist ein gesetzliches Versicherungssystem, dessen Rechtsgrundlage das Sozialgesetzbuch (SGB) ist und zu den betrieblichen Sozialleistungen zählt. Hauptaufgabe ist es, für alle Versicherten im Falle von existenzbedrohenden Notlagen den bisherigen Lebensstandard zu gewährleisten und ihre gesellschaftliche Stellung zu sichern.


Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Solidaritätsprinzip, d.h. dass alle Versicherten gemeinsam die zu versichernden Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Alter oder Betriebsunfälle tragen.


Die Finanzierung der Sozialversicherungen erfolgt größtenteils durch die Beiträge der versicherten Mitglieder und deren Arbeitgeber, die die Beiträge jeweils zur Hälfte übernehmen. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nach den Bruttolöhnen und -gehältern der Arbeitnehmer.


Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers unter einer bestimmten Entgeltgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), so ist er aller Regel nach pflichtversichert. Die Beitragssätze für die Kranken- und Unfallversicherung werden von der Selbstverwaltung, die Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Gesetzgeber festgelegt.


Einzig und allein bei der Rentenversicherung spielt es für den Leistungsempfänger eine Rolle, in welcher Höhe er während seiner Erwerbsphase Beiträge eingezahlt hat, da sich hiernach der zu erwartende Rentenanspruch errechnet. Bei allen anderen Versicherungszweigen ist die Höhe der eingezahlten Beiträge für den Leistungsanspruch nicht von Bedeutung (Ausnahme ist das Krankengeld, das sich von dem letzten Brutto-Einkommen errechnet).


Die Sozialversicherung umfasst demnach folgende Zweige mit den aktuellen Beiträgen für 2008:


Sozialversicherungszweig Beiträge 2008 Beiträge 2009
Rentenversicherung 19,9% 19,9%
Arbeitslosenversicherung 3,3% 2,8%
Krankenversicherung Beitragsatz ist abhängig von der gewählten gesetzlichen Krankenkasse Einheitlicher Beitragssatz von 15,5%; ab 01.07.09 = 14,9 %
Pflegeversicherung 1,95%¹ 1,95%¹
Unfallversicherung wird zu 100% vom Arbeitgeber getragen wird zu 100% vom Arbeitgeber getragen

¹Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 %


Es gibt aber auch noch eine andere Versicherung, die man als Arbeitnehmer abschließen sollte und die man selbst zu zahlen hat. Gemeint ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.
























Dicke sind schlau
Na, habt ihr auch ein bisschen zu viel auf den ...







Wiki




Ansichten

Persönliche Werkzeuge

Suche



Volltextsuche

Werkzeuge

Navigation







Newsletter abonnieren




Du willst immer auf dem neuesten Stand sein? Dann nutze einfach unseren GO!Jobware-Newsletter!







Du möchtest deine Newsletter-Einstellungen ändern oder ihn abbestellen?













www.go-jobware.de - die richtige Adresse für Studenten und Absolventen!

Über uns | Kontakt | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | AGB | Impressum | Sitemap