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Die Sozialversicherung in Deutschland ist ein gesetzliches Versicherungssystem, dessen Rechtsgrundlage das Sozialgesetzbuch (SGB) ist und zu den betrieblichen Sozialleistungen zählt. Hauptaufgabe ist es, für alle Versicherten im Falle von existenzbedrohenden Notlagen den bisherigen Lebensstandard zu gewährleisten und ihre gesellschaftliche Stellung zu sichern.
Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Solidaritätsprinzip, d.h. dass alle Versicherten gemeinsam die zu versichernden Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Alter oder Betriebsunfälle tragen.
Die Finanzierung der Sozialversicherungen erfolgt größtenteils durch die Beiträge der versicherten Mitglieder und deren Arbeitgeber, die die Beiträge jeweils zur Hälfte übernehmen. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nach den Bruttolöhnen und -gehältern der Arbeitnehmer.
Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers unter einer bestimmten Entgeltgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), so ist er aller Regel nach pflichtversichert.
Die Beitragssätze für die Kranken- und Unfallversicherung werden von der Selbstverwaltung, die Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Gesetzgeber festgelegt.
Einzig und allein bei der Rentenversicherung spielt es für den Leistungsempfänger eine Rolle, in welcher Höhe er während seiner Erwerbsphase Beiträge eingezahlt hat, da sich hiernach der zu erwartende Rentenanspruch errechnet. Bei allen anderen Versicherungszweigen ist die Höhe der eingezahlten Beiträge für den Leistungsanspruch nicht von Bedeutung (Ausnahme ist das Krankengeld, das sich von dem letzten Brutto-Einkommen errechnet).
Die Sozialversicherung umfasst demnach folgende Zweige mit den aktuellen Beiträgen für 2008:
| Sozialversicherungszweig | Beiträge 2008 | Beiträge 2009 |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 19,9% | 19,9% |
| Arbeitslosenversicherung | 3,3% | 2,8% |
| Krankenversicherung | Beitragsatz ist abhängig von der gewählten gesetzlichen Krankenkasse | Einheitlicher Beitragssatz von 15,5%; ab 01.07.09 = 14,9 % |
| Pflegeversicherung | 1,95%¹ | 1,95%¹ |
| Unfallversicherung | wird zu 100% vom Arbeitgeber getragen | wird zu 100% vom Arbeitgeber getragen |
¹Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 %
Es gibt aber auch noch eine andere Versicherung, die man als Arbeitnehmer abschließen sollte und die man selbst zu zahlen hat. Gemeint ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.

