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In vielen Firmen ist es heutzutage die Regel, dass du als Arbeitnehmer eine Stellenbeschreibung ausgehändigt bekommst, in der die wichtigsten Details der von dir ausgeübten Tätigkeit zusammengefasst sind. Oft wird die Stellenbeschreibung daher allgemein auch als Arbeitsplatzbeschreibung bezeichnet.
Arbeitet ein Unternehmen mit Stellenbeschreibungen, so ist es wichtig, dass diese ständig aktualisiert werden, damit sie immer auf dem neuesten Stand sind. Denn nur so ist die Akzeptanz der Stellenbeschreibungen gewährleistet und sie können den Stelleninhabern eine wichtige Orientierungshilfe geben, was gerade für neu eingestellte Mitarbeiter in der Phase der Einarbeitung besonders wichtig ist.
Bei der Erstellung einer Stellenbeschreibung wirken unterschiedliche Funktionen mit. So ist auf jeden Fall die Personalabteilung und der entsprechende Vorgesetzte der zu beschreibenden Stelle involviert. Oftmals wirkt auch der Stelleninhaber an der Ausgestaltung der Stellenbeschreibung mit und falls vorhanden, kann auch der Betriebsrat mit hinzugezogen werden.
Nach Fertigstellung der Stellenbeschreibung sollte diese mit dem Stelleninhaber besprochen werden und anschließend vom Stelleninhaber und seinem Vorgesetzten unterschrieben und somit als verbindlich angesehen werden. Die Stellenbeschreibung sollte in der Personalakte abgelegt werden.
Eine Stellenbeschreibung kann folgende Inhalte haben:
- Genaue Bezeichnung der Stelle
- Hierarchische Einordnung der Stelle (wer ist übergeordnet, wer untergeordnet?)
- Schnittstellen zu anderen Unternehmensbereichen
- Detaillierte Auflistung des Aufgabenbereiches
- Kompetenzen des Stelleninhabers
- Stellvertretungsregelung
- Ziele der Stelle
- Anforderungen an den Stelleninhaber (Ausbildung, Berufserfahrung, Fachkenntnisse etc.)
- Besondere Befugnisse (Vollmachten, Berechtigungen...)

