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Unzulässige Frage






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Im Rahmen eines Bewerbungsgespräches werden oftmals Fragen gestellt, die unzulässig sind. Dazu zählen Fragen nach Konfession, dem Gesundheitszustand, Familienplanung, Parteizugehörigkeit oder Vermögensverhältnissen.


Gesetzlich gesehen bist du nicht verpflichtet, auf solche Fragen wahrheitsgemäß zu antworten. Doch dies ist situationsbedingt. So hat eine Bank das Recht, eine Antwort auf die Frage nach möglichen Vorstrafen eines Bewerbers zu verlangen. In diesem Zusammenhang ist diese Frage zulässig. Des Weiteren muss man Angaben zu Aids-Erkrankungen machen, wenn man sich um eine Tätigkeit bewirbt, bei der man andere Menschen gefährden könnte. Die Frage nach Schwerbehinderungen ist ebenfalls erlaubt. Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass du in diesem Fall gelogen hast, kann der Arbeitsvertrag für nichtig erklärt werden.


Unzulässige Fragen sind häufig ein Test bezüglich der Stressresistenz eines Bewerbers. Es ist von größter Wichtigkeit, in derartigen Konfliktsituationen gelassen und überlegt zu reagieren. Vom Bewerber wird gefordert, eine angespannte Gesprächssituation auszuhalten oder besser noch zu entschärfen. Hilfreich ist dabei sicherlich der Umstand, nicht wahrheitsgemäß antworten zu müssen.
























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